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Heizöl, Pellets, Flüssiggas: Ab Montag sind Anträge für bayerische Energiehilfen möglich

15.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:06 Uhr

Heizungskosten zu hoch? Dann kann ab diesem Montag, 15. Mai 2023, in Bayern Hilfe beantragt werden. −Symbolbild: dpa

Wer in Bayern mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas heizt, kann ab 15. Mai einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen.



Grund sind die wegen des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise stark gestiegenen Verbraucherpreise, wie Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) in München mitteilte. „Deshalb wurde ein Härtefallfonds für Privathaushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.“ Zu diesen Trägern zählen demnach Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

Digitale Anträge möglich



Die Anträge für Härtefallhilfen seien digital über die Homepage des Sozialministeriums möglich, ergänzte Scharf.„ Auf www.stmas.bayern.de/energiekrise lasse sich die Härtefallhilfe zudem vorab unverbindlich berechnen. Voraussetzung für eine Erstattung sei ein Entlastungsbetrag von mindestens 100 Euro; höchstens gebe es 2.000 Euro je Privathaushalt.

Das Portal beantworte auch häufig gestellte Fragen wie die nach den für den Antrag nötigen Unterlagen. Weitere Informationen per Mail an de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und unter Telefon 089/5 99 76 06 11 22.

Das sind die Voraussetzungen für die Härtefallhilfen



Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass sich Ihre individuellen Einkaufswerte im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau 2021 mehr als verdoppelt haben. 80 Prozent der Kosten, die im Jahr 2022 über eine Verdopplung der Referenzpreise hinausgingen, übernimmt der Bund. In Berlin gibt es den Zuschuss bereits, wenn die Preise mehr als 70 Prozent über den Referenzwerten lagen.

− dpa, kna, kse