„Kein besonderer Feiertag“
Halloween am 31. Oktober: So bereitet sich die Polizei auf die Gruselnacht vor

25.10.2024 |

Die Polizei erwartet keine besonderen Einsätze an Halloween 2024. − Foto: dpa

Vor zwei Jahren sorgten Krawalle an Halloween in Linz international für Schlagzeilen. Die bayerische Polizei erwartet 2024 keine besondere Einsatzlage in der Gruselnacht, wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern auf Anfrage betont.

  

„Wir gehen von einem ganz normalen Einsatzgeschehen aus“, heißt es. Freilich werde es Körperverletzungen und Sachbeschädigungen geben. „Aber das haben wir an Wochenenden und Feiertagen immer.“ Eine spezielle Vorbereitung oder Personalaufstockung werde es wegen Halloween 2024 nicht geben.

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200 Jugendliche randalierten an Halloween 2022 in Linz

2022 hatten Krawalle von Jugendlichen in Linz für internationales Aufsehen gesorgt. Rund 200 Personen zogen an Halloween 2022 randalierend durch die Straßen der oberösterreichischen Stadt, warfen Böller auf Polizei, Fußgänger und Straßenbahn. Die musste daraufhin für Stunden außer Betrieb gestellt werden. Polizisten wurden zudem mit Pyrotechnik, Steinen und Glasflaschen attackiert.

Vielfach wurden Videos der Krawalle in den sozialen Medien hochgeladen, vor allem auf TikTok. „Linz ist das neue Athena“, hieß es damals. Denn die überwiegend jungen Menschen sollen sich über die Video-Plattform zusammengeschlossen haben, um den brutalen Netflix-Film „Athena“ nachzuspielen. In dem französischen Film aus dem Jahr 2022 entflammen nach dem Tod eines kleinen Jungen soziale Konflikte in Athena, die die Stadt ins Chaos stürzen.

Tanzverbot: Um 2 Uhr muss die Halloween-Party vorbei sein

Ausschreitungen wie 2022 in Linz oder auch in Berlin und Hamburg 2023 erwartet die Polizei in Niederbayern also nicht. Womit sie allerdings rechnet, sind Anzeigen wegen Ruhestörung und Verletzung des Tanzverbots. Denn da am 1. November mit Allerheiligen ein so genannter Stiller Feiertag ist, herrscht in der Halloween-Nacht ab 2 Uhr Tanzverbot in Bayern.

Übrigens: Nicht tätig wird die Polizei, wenn sich der Nachbar über die gruselige Halloween-Deko im eigenen Garten aufregt.

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