Der Vorfall war dramatisch: Ein junges Paar aus Deutschland war auf der Innkreisautobahn (A8) wenige Kilometer von Wels entfernt unterwegs, als ihr Auto wegen eines technischen Defekts in Brand geriet. Allerdings konnte der Fahrer noch in eine Pannenbucht steuern. Dennoch wurde wegen einer kurzen Sperre für Löscharbeiten ein Stau ausgelöst – mitsamt einer Rettungsgasse, die aber nicht nur von den Rettungskräften genutzt wurde.
Drastisch sind die Konsequenzen für jene Autofahrer, die bei dem Vorfall am Sonntag auf der A 8 umdrehten und als Geisterfahrer durch die Rettungsgasse einige hundert Meter bis zu einer Ausfahrt zurückfuhren. Ihr Pech: Ein Mann aus dem Innviertel hat Autos beim Zurückfahren gefilmt hat. Das Video wurde via ORF Oberösterreich an die Polizei weitergeleitet. Diese hat nach einem Aufruf am Montag weiteres Material erhalten, das weiter gesichtet wird, es gibt weitere Ermittlungen. Nach Informationen der PNP war zumindest ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen unter den Geisterfahrern.
Geisterfahrer: „Dreistigkeit“ und „absolute Dummheit“
Der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich, Johann Thumfart, hat das in seinem Bundesland noch nicht erlebt: „Das hat eine völlig neue Qualität.“ Thumfart ist im PNP-Gespräch empört: „Ich finde es eine Dreistigkeit und absolute Dummheit.“ Denn die im Stau gebildete Rettungsgasse ist grundsätzlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Die Polizei in Linz bittet daher ausdrücklich etwaige Zeugen der Vorfälle auf der A8 aus Bayern oder anderen Regionen Deutschland sich in Oberösterreich zu melden, eventuell auch eigene Videos oder Fotos zu übermitteln. Bei der Autobahnbetreibergesellschaft Asfinag gibt es zwar Verkehrskameras, die Livebilder liefern, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese nicht aufgezeichnet werden.
Führerscheinentzug als Sanktion möglich
Jenen Fahrern, die über das Kennzeichen ausfindig gemacht werden, droht eine saftige Geldstrafe, aber nicht nur das. In Österreich ist die Rettungsgasse seit 2012 vorgeschrieben. Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet, ordnet sich ein Fahrzeug nicht ein oder wird sogar die Rettungsgasse in Fahrtrichtung verbotenerweise befahren, werden laut Kuratorium für Verkehrssicherheit Geldstrafen gemäß Straßenverkehrsordnung bis zu 726 Euro fällig. Für Geisterfahrer in einer Rettungsgasse wird es jedoch empfindlich teurer. Werden Einsatzfahrzeuge oder Fahrzeuge des Straßendienstes behindert oder blockiert, droht eine Geldstrafe bis zu 2180 Euro.
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Als zusätzliche Komponente kommt als Sanktion bei Geisterfahrten auch der Entzug des Führerscheins dazu. Oberösterreichs Mobilitätslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) bekräftigte, dass auch ausländische Fahrer zur Verantwortung gezogen würden.
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