Nach Fall in Regensburg
Flucht aus Gericht: So will das Bayerns Justiz künftig verhindern

23.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:36 Uhr

Das Amts- und Landgericht, aus dem Anfang Januar ein 40 Jahre alter verurteilter Mörder bei einem Gerichtstermin aus einem Fenster geflohen war. Die Minister für Justiz und Inneres müssen deswegen im Rechtsausschuss des Landtags Rede und Antwort stehen. −Symbolbild: dpa

Nach zwei spektakulären Fluchten aus bayerischen Gerichtsgebäuden, will die Justiz nun konkrete Maßnahmen ergreifen. Das sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Donnerstag in einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Landtages.



Vor Verhandlungspausen müsse zwischen Gericht und den meist von der Polizei gestellten Vorführbeamten demnach geklärt werden, wer für die Fesselung der Angeklagten zuständig ist, so Eisenreich. Zusätzlich sollen in allen Gerichten speziell gesicherte Räume eingerichtet werden, die für Mandantengespräche zwischen Verteidigern und Angeklagten genutzt werden können.

Im Dezember und Januar war zwei Straftätern die Flucht aus dem Amtsgericht Regensburg und aus dem Landgericht Coburg gelungen. Sie hatten jeweils Verhandlungspausen genutzt, in beiden Fällen hatte das Gericht die Lockerung von Fesselungen während der Verhandlung genehmigt. Die für die Sicherheit verantwortlichen Polizisten im Gerichtssaal hatten die Fesseln dann auch während der Verhandlungspause nicht wieder angelegt.

Der verurteilte Mörder, der aus dem Regensburger Justizgebäude floh, war daraufhin mehrere Tage auf freiem Fuß. Er wurde nach mehr als vier Tagen in Straßburg nahe der deutschen Grenze festgenommen.

Gerichtsgebäude sind keine Gefängnisse



Eisenreich machte aber auch deutlich: „Gerichtsgebäude haben im demokratischen Rechtsstaat eine herausgehobene Stellung. Gerichtsgebäude sind keine Gefängnisse.“ Die rechtsstaatlichen Prinzipien müssten gewahrt bleiben. Durch bauliche Maßnahmen, etwa vergitterte Fenster, sei das Problem alleine nicht zu lösen. Wichtig seien Bewachung und auch die Fesselung von Straftätern.

In bayerischen Gerichten ist die Wahrung der Sicherheit eine Gemeinschaftsaufgabe von Justiz und Polizei. Die Bewachung von Angeklagten obliegt in den allermeisten Gerichten der Polizei. Lediglich in den Großstädten München, Nürnberg und Augsburg wird die Bewachung im Gerichtsgebäude von der Justiz übernommen. Im vergangenen Jahr war es nach Eisenreichs Angaben zu rund 23.000 Vorführungen in Bayern gekommen. Mehr als 14.000 davon lagen in den Händen der Polizei, etwa 8500 bei der Justiz.

− dpa/ce