Auf einer Pressekonferenz in München zur Gewalttat von Aschaffenburg hat Innenminister Joachim Herrmann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) attackiert.
Am Mittwochvormittag soll ein 28 Jahre alter ausreisepflichtiger Afghane eine Kindergartengruppe in einem Park in Aschaffenburg attackiert haben. Bei dem Messer-Angriff wurden ein Kind (2) und ein Ersthelfer (41) getötet. Drei weitere Personen wurden schwer verletzt.
Herrmann wirft dem BAMF „Fehler“ vor
Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich am Donnerstag im Prinz-Carl-Palais ebenso wie Ministerpräsident Markus Söder tief betroffen. Herrmann führte detailliert aus, seit wann der tatverdächtige Afghane im Land gewesen sei. Er sei unter anderem wegen einer verstrichenen Frist nicht abgeschoben worden. Das BAMF habe den Asylantrag des Mannes zwar am 19. Juni 2023 abgelehnt und nach den Regeln des Dublin-Verfahrens eine Abschiebung nach Bulgarien angeordnet, sagte der CSU-Politiker in München.
Den Afghanen selbst habe die Behörde darüber wohl auch informiert. Nicht aber die bayerischen Ausländerbehörden. Diese hätten laut Herrmann „aufgrund welcher Fehler und Probleme auch immer“ erst am 26. Juli, über einen Monat später, Kenntnis davon erhalten – wenige Tage vor Ablauf der Frist für eine solche Abschiebung.
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„Es ist offenkundig, dass, wenn eine bayerische Behörde am 26. Juli davon erfährt, dass jemand jetzt ausgewiesen werden soll in ein anderes Land, nicht innerhalb von sechs Tagen eine derartige Rückführung organisiert werden kann – noch dazu, wenn das völlig unvorbereitet entsprechend kommt“, sagte Herrmann. Die Verantwortung liege hier allein beim BAMF, so der bayerische Innenminister.
Tatverdächtiger war in Asylunterkünften auffällig geworden
Der tatverdächtige Afghane wurde in der Vergangenheit wegen Straftaten in Asylunterkünften auffällig, führte Herrmann des Weiteren aus. Darunter waren auch drei Tätlichkeiten gegenüber anderen Personen. Es habe sich dabei aber wohl nicht um schwerere Körperverletzungen gehandelt, so Herrmann.
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Nach der ausgebliebenen Abschiebung sei das Asylverfahren beim BAMF gelegen, das nicht darüber entschieden habe – bis der Verdächtige im Dezember 2024 selbst ankündigte, nach Afghanistan ausreisen zu wollen. Dass der Mann die Ankündigung nicht in die Tat umsetzte, lag laut Herrmann wohl auch daran, dass er die dafür benötigten Papiere vom afghanischen Generalkonsulat bisher nicht erhalten hatte – und damit nicht ausreisen konnte.
Herrmann schränkte aber ein, dass selbst bei einer früheren Ablehnung des Asylantrags beim BAMF eine Rückführung des Mannes unter den geltenden Regeln nach Afghanistan schwierig gewesen wäre. Bisher habe es nur einen entsprechenden Flug gegeben.
187 afghanische Straftäter noch nicht abgeschoben
187 schwere afghanische Straftäter seien laut dem Innenminister bekannt. Bis heute habe aber keinerlei Abschiebung stattgefunden, kritisierte der bayerische Innenminister. Teils säßen diese in Haft, sagte Herrmann auf Nachfrage. Bei einigen sei die Haft schon abgelaufen, sie hielten sich aber weiterhin im Land auf. Bei diesen Personen liege auch ein Ablehnungsbescheid des BAMF vor.
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