Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt: Vermehrt seien in den vergangenen Tagen Fälle in der Region bekannt geworden, in denen Unbekannte versucht haben, mit Falschgeld zu bezahlen.
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Der aktuellste Fall ereignete sich am Dienstag in einem Einkaufsmarkt in Bad Griesbach (Landkreis Passau). Ein Unbekannter versuchte, seinen Einkauf mit einem 50-Euro-Schein zu bezahlen, berichtet die Polizei. Nachdem der Kassierer die Fälschung erkannt hatte, verständigte er die Polizei. „Der Unbekannte wollte dem Kassierer das Falschgeld wieder abnehmen“, so die Polizei. „Nachdem ihm das misslang, flüchtete er unerkannt mit einem Fahrrad.“
Einen Tag zuvor hatte ein Unbekannter in einer Pockinger Drogerie (Landkreis Passau) versucht, eine Postkarte mit einem 50-Euro-Schein zu bezahlen. Nachdem die Kassiererin die Fälschung erkannt hatte, verließ der Mann laut Polizei unerkannt das Geschäft.
50- und 100-Euro-Scheine
Beim Einzahlen der Wocheneinnahmen einer Grafenauer Bäckerei wurde ein gefälschter 50-Euro-Schein am Automaten angehalten. Die Herkunft der Fälschung sei bislang nicht bekannt bzw. konnte nicht nachvollzogen werden, berichtet die Polizei.
In Bad Füssing (Landkreis Passau) hatte ein Unbekannter bereits Mitte Juli versucht, an einem Tag – kurze Zeit hintereinander – Eis mit einer gefälschter 100-Euro-Note zu bezahlen.
Das Polizeipräsidium Niederbayern gibt Tipps zum Erkennen von Falschgeld und warnt davor, entgegengenommenes Falschgeld weiterzugeben. Falschgeld wird oftmals an hektischen oder gut besuchten anonymen Örtlichkeiten in den Verkehr gebracht. Denn dort ist das Entdeckungsrisiko relativ gering, erklärt die Polizei. Grundsätzlich könne einem Falschgeld jedoch überall begegnen, denn es sei nicht immer leicht zu erkennen. „Absolute Sicherheit gibt es nur bei Auszahlungen am Geldautomaten.“
Tipps der Polizei:
- Nach Erhalt eines Geldscheines kurze Prüfung - „Fühlen“, „Sehen“, „Kippen“
- Keine „Geldgeschäfte“ auf der Straße
- Sofortige Benachrichtigung der Polizei
Falschgeld der Polizei übergeben:
- Geben Sie Falschgeld keinesfalls an denjenigen zurück, von dem Sie es bekommen haben, oder an andere Personen weiter. „Sie setzen sich damit dem Risiko aus, wegen Falschgeldverbreitung bestraft zu werden“, so die Polizei.
- Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei.
− vr
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