Noch bis 31. Januar haben Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen Zeit, ihre Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Die ersten haben unterdessen vom Finanzamt bereits den sogenannten Grundsteuerwertbescheid erhalten. Ein Berliner Steuerberater riet kürzlich im Magazin „Der Spiegel“, dass man pauschal Einspruch einlegen sollte. Doch für Grundstücke in Bayern gilt das so nicht.