Schon der zweite Fall
Ermittlungen gegen Schrankenwärter nach Fast-Zusammenstoß an Bahnübergang

29.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:18 Uhr

Die Schrankenanlage an dem Bahnübergang ist den Angaben zufolge seit August 2022 beschädigt und nur teilweise funktionsfähig. −Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Vermutlich wegen des Fehlers eines Schrankenwärters ist es an einem Münchner Bahnübergang beinahe zu einem Zusammenstoß zwischen einem Zug und einem Auto gekommen.



Der Autofahrer hatte am Dienstag die ungesicherte Stelle überquert, als sich ein aus Regensburg kommender Regionalexpress näherte, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte. Dank einer Schnellbremsung des Lokführers habe ein Zusammenstoß in letzter Sekunde verhindert werden können.

Wärter für kaputte Schranke verantwortlich



Die Schrankenanlage an dem Bahnübergang ist den Angaben zufolge seit August 2022 beschädigt und nur teilweise funktionsfähig. Sie wird deshalb von einem Schrankenwärter und - zum Zeitpunkt des Vorfalls - zwei Sicherungsposten gesichert. Trotz des gemeldeten und ankommenden Zuges sei die Schranke aber geöffnet gewesen.

Erste Ermittlungen deuten laut Bundespolizei darauf hin, dass der Schrankenwärter für den Vorfall verantwortlich ist: Obwohl ihm zwei Züge gemeldet worden seien, habe er nach der Durchfahrt des ersten Zuges die Schrankensicherung durch die Sicherungsposten aufheben lassen.

Schon der zweite Fall



Einen ähnlichen Vorfall hatte es bereits Anfang des Jahres an dem Bahnübergang gegeben: Eine S-Bahn wäre damals beinahe mit Autos und Fußgängern kollidiert. In beiden Fällen werde wegen Gefährdung des Bahnverkehrs gegen den Schrankenwärter ermittelt. Es handele sich um denselben Mitarbeiter, sagte ein Sprecher der Bundespolizei.

Der Bahnübergang Fasanerie wurde laut Angaben der Bahn am 24. August 2022 bei einem Unfall so stark beschädigt, dass er komplett erneuert werden müsse. Planung, Materialbeschaffung und Umbau würden mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Arbeiten hätten Anfang März begonnen und sollten bis Jahresmitte abgeschlossen sein.

− dpa