Die Verteidigung der im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess angeklagten Deutsch-Irakerin Shahraban K.B. beantragte bei den Plädoyers am 52. Verhandlungstag in Ingolstadt einen Freispruch für die Mandantin.
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Die Beweisaufnahme an den 52 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Ingolstadt habe zweifelsfrei ergeben, dass es der Mitangeklagte Sheqir K. war, der die 23-Jährige Khadidja O „niedergeschlagen und mit dem Messer abgeschlachtet hat“, sagte Rechtsanwalt Johannes Makepeace in seinem gut einstündigen Plädoyer. Unterdessen seien „erhebliche Zweifel“ an der Schuld seiner Mandantin geboten, die einer Verurteilung entgegenstünden. Einen Grund für sie, unterzutauchen, um ihrer Familie zu entfliehen, gebe es nicht.
Anklage geprägt von „Schubladendenken“
Die Anklage basiere auf „reinen Spekulationen“, sei vorurteilsbelastet und von Schubladendenken in Bezug auf Menschen ausländischer Herkunft geprägt, übte Makepeace harte Kritik an der Staatsanwaltschaft, die stets nur das Narrativ des Doppelgängerinnen-Mordes untersucht habe und Spuren, die die Mandantin entlasteten, nicht nachgegangen sei. Etwa die Beziehung der Ermordeten zu einem Mann in Ingolstadt, der eine Trauerfeier organisiert hatte und „der beste Freund“ eines Zeugen sei, der diesen wiederum mit dem Mitangeklagten Sheqir K. bekannt gemacht habe. Und das Opfer soll, wie Zeugenaussagen belegen, gerade eine neue Beziehung in Heilbronn begangen haben. Teile der Einlassung von Shahraban K.B., die von Beginn an Sheqir K. für die Tat allein verantwortlich gemacht hatte, seien in der Beweisaufnahme bestätigt worden. Einige Indizien sieht Makepeace widerlegt – genau wie die Doppelgängerinnen-These. Es blieben viele Fragen offen. „Zu viele für eine Verurteilung“, so Makepeace weiter. Ohne eine Antwort auf all diese Fragen könne es eine Verurteilung im Sinne des Volkes nicht geben. Die Mandantin sei deshalb freizusprechen.
Nachmittags plädieren fünf Anwälte - auch die von Sheqir K.
Nach einer Pause werden die drei weiteren Anwälte von K.B. plädieren, anschließend die zwei Rechtsanwälte von Sheqir K. Zu Beginn des 52. Verhandlungstages hatte die Staatsanwaltschaft ihr schon einmal gehaltenes Plädoyer aktualisiert, hielt jedoch an der Forderung nach der Höchststrafe fest.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, die 23-jährige Khadidja O. aus Eppingen bei Heilbronn unter einem Vorwand angelockt und getötet zu haben. Shahraban K.B. soll maßgeblich für den Tatplan verantwortlich sein. Sie habe laut Anklage ihren Tod vortäuschen wollen, um ihrer Familie zu entfliehen und unterzutauchen. Das Opfer, die junge Frau aus Baden-Württemberg, war mit 56 Messerstichen ermordet worden.
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