Die neue Schufa-App Bonify bietet Verbrauchern die Möglichkeit, kostenfrei die eigene Bonität zu überprüfen – und unter Umständen zu verbessern. Zugriff aufs Girokonto sollte man dem Unternehmen aber besser nicht geben, so die Verbraucherzentrale Bayern.
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Nachdem sich Verbraucher mit dem Personalausweis registriert und ein Foto hochgeladen haben, können sie ihren Schufa-Basisscore digital über die App abrufen. Bonify wirbt damit, dass Kunden ihre Bonität durch das Nutzen der App verbessern können.
Außerdem sei es möglich, dass Nutzer individuelle Angebote für Kreditverträge erhalten. „Dafür müssen Verbraucher dem Unternehmen jedoch Einblick in ihre Kontodaten gewähren“, kritisiert Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Schufa-App Bonify erfährt, wie hoch das Einkommen ist und welche Überweisungen getätigt werden
„Durch die Verknüpfung mit dem Girokonto erhält das Unternehmen Zugriff auf persönliche und sehr sensible Daten. Bonify erfährt etwa, wie hoch das Einkommen ist oder wann, an wen und wofür jemand Geld überweist“, warnt die Expertin.
Ein kürzlich aufgetretenes Datenleck bei der Schufa-App bestätigt die Bedenken der Verbraucherschützerin. Durch eine Sicherheitslücke war es offenbar für kurze Zeit möglich, Daten von Nutzern des Dienstes abzurufen. „Wir raten deshalb davon ab, eine Einwilligung auf den Kontozugriff zu erteilen“, sagt Halm.
Ohne Zustimmung dürfen Kontodaten nicht ausgelesen werden
Ohne die Zustimmung darf Bonify die Kontodaten der Verbraucher nicht auslesen und analysieren. „Das Angebot, die Bonität zu verbessern, könnte jedoch viele Nutzer dazu verleiten, leichtfertig einen Einblick in die Kontodaten zu gewähren“, befürchtet die Juristin. „Wenn ein Verbraucher seine Einwilligung nur erteilt, um seinen Score zu verbessern und an günstigere Kredite zu gelangen, dann stellt sich die Frage, ob die Zustimmung wirklich freiwillig erfolgt.“
Verbraucher, die Sorge haben, dass ihre persönlichen Daten während des Datenlecks abgegriffen wurden, sollten sich an das Unternehmen wenden und Auskunft verlangen. Sie können zudem eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen und die Löschung der Daten verlangen.
− che
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