„Gegen EU-Recht“
Experten des Bundestags stellen bayerische Wolfsverordnung in Frage

12.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:15 Uhr

Die bayerische Wolfsverordnung soll gegen EU-Recht verstoßen, sagen die Wissenschaftler des Bundestags. −Foto: dpa

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt die Vereinbarkeit der am 1. Mai in Kraft getretenen bayerischen Wolfsverordnung mit Bundes- und EU-Recht in Frage. Das Gutachten, das der Mediengruppe Bayern vorliegt, wurde von der FDP in Auftrag gegeben.





Unter Bezugnahme auf die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) bewertet der Wissenschaftliche Dienst: „Aufgrund der vom EuGH geforderten restriktiven Auslegung des Ausnahmekataloges in Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (…) dürfte eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar sein.“

Auch interessant: Kaniber und Totschnig einig: Gegen den Wolf und Druck von oben

Rechfertigt Riss eines Nutztiers Wolfsabschuss?

Laut der bayerischen Verordnung soll hingegen ein Riss eines Nutztiers bereits den Abschuss des Wolfes rechtfertigen. Diesbezüglich äußerte sich auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Auch hinsichtlich der Tötung von Wölfen, die nicht eindeutig als Verursacher von Rissen identifiziert werden können, formuliert das Gutachten Bedenken: „Auf den Versuch der konkreten Zuordnung der Schäden von vornherein zu verzichten, dürfte § 45a Abs. 2 S. 1 BNatSchG und damit höherrangigem Recht widersprechen.“

Scharfe Kritik an bayerischer Vorgehensweise


FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Mediengruppe Bayern: „Damit ist klar, dass nur der Bund eine rechtssichere Lösung für den Umgang mit dem Wolf schaffen kann.“ Bayerns Wolfsverordnung kritisiert er scharf: „Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bescheinigt, dass Markus Söder ein Schaumschläger ist: Seine Wolfsverordnung ist in mehrfacher Hinsicht nicht mit Bundesrecht und EU-Recht vereinbar.“ Laut Dürr sollen bis zum Sommer Eckpunkte für eine bundesweite Regelung erarbeitet und danach umgesetzt werden.