Sexuelle Gewalt
Bistum Augsburg zahlt nun doch 150.000 Euro

16.01.2024 | Stand 17.01.2024, 19:02 Uhr |

Justitia - Eine Figur der blinden Justitia. - Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der Fall machte Schlagzeilen: Obwohl die kirchliche Kommission 150 000 Euro Entschädigung für einen Betroffenen von sexueller Gewalt festlegte, wollte Augsburgs Bischof nicht zahlen. Nun die Wende.

Kehrtwende im Bistum Augsburg: Die katholische Diözese will einem Betroffenen sexueller Gewalt nun doch 150.000 Euro Entschädigung zahlen. „Alle noch offenen Verfahrens- und Kommunikationsfragen“ zu dem Fall seien geklärt worden, heißt es in einer Mitteilung des Bistums vom Dienstag.

Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht, weil der Augsburger Bischof Bertram Meier sich zunächst geweigert hatte, dem Betroffenen die von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) entschiedene Summe zu zahlen. Die „Tagesschau“ hatte im Dezember darüber berichtet.

Die UKA bewerte im konkreten Fall „die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend“, teilte das Bistum nun mit. „Damit sind für das Bistum Augsburg neue, zusätzliche Gegebenheiten in diesem Fall anzuerkennen. Das Bistum Augsburg wird daher die von der UKA festgelegte Summe in voller Höhe anweisen.“

Die Entscheidung Meiers, zunächst nicht zu zahlen, hatte heftige Kritik ausgelöst. „Mich hat das erschüttert“, sagte beispielsweise Ulrich Wastl, einer der Experten der vor zwei Jahren veröffentlichten Studie zu sexueller Gewalt im Erzbistum München und Freising, der „Augsburger Allgemeinen“.

Schließlich gebe es seit Sommer 2023 ein rechtskräftiges Urteil, dem zufolge das Erzbistum Köln einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

„Ich verstehe nicht, wie ein deutscher Bischof in diesem Zusammenhang über 150 000 Euro diskutieren kann“, sagte Wastl der Zeitung. „Wenn er dies tun möchte, sollte er offen sagen, dass er das unbestritten intransparente System der Anerkennungsleistungen ablehnt oder nicht weiter mittragen möchte.“

Das Bistum Augsburg forderte in seiner Pressemitteilung eine Debatte über das bisherige System der gezahlten Anerkennungsleistungen: „Die grundsätzliche Thematik der Dynamisierung der festgesetzten Leistungshöhen bei Leistungen in Anerkennung des Leids sieht das Bistum Augsburg als ein Thema an, das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz weiter zu diskutieren ist.“

Die katholische Kirche in Deutschland leistet freiwillige Zahlungen für Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dafür zuständige UKA in Bonn hatte bis zum Sommer 2023 in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Die Betroffenen müssen dabei anders als in einem Gerichtsverfahren keine Beweise erbringen, ihr Fall muss lediglich plausibel sein.

© dpa-infocom, dpa:240116-99-633740/4

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