Tipps vom Landratsamt Kelheim
Besondere Vorsicht bei Schneeglätte: Wie viel Sicherheitsabstand ist genug?

02.02.2023 | Stand 17.09.2023, 4:05 Uhr

Schnee und Eis verlängern den Bremsweg enorm. Im Winter ist daher besonders viel Vorsicht geboten. Symbolbild: picture alliance/dpa

Vor allem bei winterlichen Verhältnissen kann sich der Bremsweg deutlich verlängern. Die Folge davon ist im schlechtesten Fall ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen. Sicherheitsabstand im Straßenverkehr ist deshalb das höchste Gebot.



Ungenügender Abstand war im Jahr 2021 laut Statistischem Bundesamt der Grund für etwa jeden zehnten Unfall mit Personenschaden. Doch welchen Abstand müssen Verkehrsteilnehmer einhalten? Ab wann drohen Strafen?

Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Um Fahrern zu helfen, den Abstand richtig einzuschätzen, gibt es verschiedene Faustregeln.

Sicherheitsabstand: mindestens halber Tacho



Nach der Faustregel „halber Tacho“ sollte der Sicherheitsabstand in Metern mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. Ist man also mit 50 Stundenkilometern unterwegs, sollte der Sicherheitsabstand mindestens 25 Meter betragen. Insgesamt bietet diese Faustformel jedoch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometern eine gute Richtschnur, da ab 71 Stundenkilometern bei einer Gefahrenbremsung schon mehr als der halbe Tacho zum Bremsen benötigt wird.

Sicher unterwegs mit der Ein- beziehungsweise Zwei-Sekunden-Regel



Eine weitere Alternative bietet die Ein- beziehungsweise Zwei-Sekunden-Regel. Demnach sollten Autofahrer innerorts einen Abstand von mindestens einer Sekunde zum vorausfahrenden Auto einhalten. Außerorts sollten es mindestens zwei Sekunden sein. Um als Autofahrer zu kontrollieren, ob man tatsächlich die Regel einhält, sucht man sich am besten einen markanten Punkt am Straßenrand aus – beispielsweise einen Straßenpfosten – und zählt ab dem Zeitpunkt, an dem das vorausfahrende Fahrzeug den Pfosten passiert, bis zum dem Zeitpunkt, an dem man selbst ihn erreicht. Doch auch bei dieser Methode ist zu beachten, dass die Regel nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit gilt. Denn der Anhalteweg erhöht sich nicht linear, sondern steigt mit höherer Geschwindigkeit immer schneller an. Je schneller ein Autofahrer ist, desto größer muss also der Sicherheitsabstand werden.

Ist ein Autofahrer beispielsweise innerorts mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern unterwegs, beträgt der Reaktionsweg 15 Meter . Weitere 25 Meter lang ist der Bremsweg. Der Wagen bleibt also nach insgesamt 40 Metern stehen. Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern hingegen beträgt der Reaktionsweg schon 30 Meter. Noch einmal 100 Meter braucht der Fahrer, um sein Auto abzubremsen. Nach 130 Metern kommt es also erst zum Stehen.

Kommt es zu einem Auffahrunfall, würde der Hintermann, der den Abstand nicht eingehalten hat, mit zur Verantwortung gezogen werden. Ist er an dem Unfall schuld, droht zumindest ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes ist von zwei Faktoren abhängig: Dem Ausmaß des Abstandsverstoßes und der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei 100 Stundenkilometern ist je nach Abstand mit einem Bußgeld von bis zu 350 Euro zu rechnen. Bei erheblichen Verstößen ist zudem ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot möglich. In extremen Fällen, in denen der Fahrer des vorderen Autos aufgrund des Unfalls stirbt, kommt sogar fahrlässige Tötung in Betracht.

Lediglich bei einem Bremsmanöver des Vordermanns ohne zwingenden Grund wird die sogenannte Schuldfrage geteilt – jeder trägt eine Teilschuld am Unfallgeschehen.