Neuer Termin festgelegt
Nach Verschiebung: Benedikt-Prozess am 20. Juni am Landgericht Traunstein

23.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:35 Uhr

Der ehemalige Pfarrer von Garching an der Alz, Peter H., hat mehrfach Buben missbraucht und war trotzdem immer wieder in neuen Pfarreien eingesetzt worden. Im jetzigen Verfahren klagt ihn ein Mann an, dass er ihn in den 1990er Jahren in Garching missbraucht hat. −Foto: H. Reichgruber

Die mündliche Verhandlung zur Feststellungsklage um Schadensersatzansprüche gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. sowie Vertreter der Erzdiözese München-Freising und den ehemaligen Garchinger Pfarrer Peter H. wird nun am 20. Juni am Landgericht Traunstein stattfinden.





Die Verhandlung wird um 12 Uhr beginnen und dazu wurde erneut das persönliche Erscheinen des beklagten ehemaligen Priesters und eines „informierten Vertreters der beklagten Erzdiözese“ angeordnet. „Eine Beweisaufnahme ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen“, so Andrea Titz, Vizepräsidentin des Landgerichts.

Unklar ist, ob mögliche Erben des verstorbenen Papstes zu der Verhandlung erscheinen. Weil diese bisher nicht feststehen, konnte deren Anwesenheit auch (noch) nicht angeordnet werden. Gerichtssprecherin Titz stellt aber klar, dass „das Verfahren in ihre Richtung nicht abgetrennt“ worden ist.

Mann klagt gegen ehemaligen Garchinger Pfarrer



In dem Zivilprozess klagt ein Mann, der nach eigenen Angaben vom damaligen Pfarrer H. in Garching missbraucht worden ist. Laut einem Bericht von „Correctiv“ hatte der heute 75-jährige Peter H. den damals zwölfjährigen Buben im Garchinger Pfarrhaus zum Ansehen eines Pornofilms genötigt. Der Kläger will klären lassen, ob Vertreter der Erzdiözese dafür haftbar gemacht werden können, dass sie den bereits verurteilten Missbrauchstäter H. wieder in einer Pfarrei eingesetzt haben und es dann zur Tat gegen ihn gekommen ist.

Sollte bei der nur für einen Tag angesetzten Verhandlung am 20. Juni festgestellt werden, dass die damals Verantwortlichen haftbar sind, müsste die Frage eines Schadensersatzes in einem weiteren Prozess geklärt werden. Die jetzige Klage richtet sich gegen Pfarrer H., Papst Benedikt als früheren Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger (im Amt von 1977 bis 1982) sowie seinen Nachfolger Kardinal Friedrich Wetter (1982 bis 2008) und die Erzdiözese München-Freising. Die Erzdiözese hat ihre Bereitschaft zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Kläger bereits erklärt.

Missbrauchsvorwürfe auch schon an früherem Standort



Peter H. war von 1987 bis 2008 Pfarrer von Garching an der Alz, er war aber bereits 1980 in die Erzdiözese gekommen. Zuvor hatte es Missbrauchsvorwürfe an seinem vorigen Einsatzort in Essen gegeben. In der Erzdiözese München-Freising gab es erneute Missbrauchsfälle, für die er auch verurteilt worden ist. Trotz Warnungen eines Gutachters vor seiner Rückfallgefahr wurde H. aber immer wieder in weiteren Pfarreien eingesetzt. Nach seiner Abberufung aus dem Pfarrverband Garching-Engelsberg ab 2008 in Bad Tölz.

Im März 2010 wurden die Vorwürfe gegen ihn dann öffentlich und er wurde in den Ruhestand versetzt. Im Juni 2022 wurde H., der seit 2020 in seinem Heimatbistum Essen wohnt, auf eigenen Wunsch in den Laienstand versetzt.