Urteil
Behörde: Fotografieren von Falschparkern kein Freibrief

04.01.2023 | Stand 04.01.2023, 6:14 Uhr

Richterbank - Akten liegen in einem Gerichtssaal auf der Richterbank. - Foto: Lennart Preiss/dpa/Symbolbild

Zwei Gerichtsurteile zum Fotografieren von Falschparkern dürfen nach Ansicht der bayerischen Datenschützer nicht als Freibrief verstanden werden. Wer solche Bilder mache, sei trotzdem nicht von den Anforderungen des Datenschutzes freigestellt, teilte das Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag mit. Es berief sich auf die Begründungen für zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach vom November, die nun vorliegen. Darin unterstreiche das Gericht, dass etwa das Fotografieren unbeteiligter Passanten im Umfeld der verkehrswidrig parkenden Fahrzeuge zu vermeiden sei.

Das Gericht hatte am 2. November in zwei Fällen zwei Männern Recht gegeben, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung - samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht, das die beiden Verfahren verbunden hatte. Im Urteil hieß es, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe.

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