Für das staatliche Tierhaltungslabel, das kommendes Jahr startet, sollen Schweinemastbetriebe ihre Haltungsform bis zum 1. August melden. Das wird in Bayern nicht möglich sein.
In Bayern verzögert sich die Meldung der Haltungsformen für das neue Tierhaltungslogo des Bundes. Eigentlich läuft die Meldefrist für Schweinehalter am 1. August aus, doch im Freistaat können sie ihrer Pflicht aktuell noch gar nicht nachkommen. Für die Meldung wird derzeit noch ein Portal entwickelt, das allerdings voraussichtlich erst im vierten Quartal einsatzbereit sein wird, wie eine Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf Anfrage sagte. Dass es noch nicht startbereit sei, habe technische Gründe.
Sobald das Portal reibungslos funktioniere, werde man die Schweinehalter informieren, sagte die Sprecherin und betonte: „Die spätere Mitteilung der Haltungsform hat keine Folgen für die Landwirte in Bayern.“ Auch die Kennzeichnungspflicht ab dem 1. August kommenden Jahres sei nicht betroffen.
Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verweist man dagegen darauf, dass die Frist zur Mitteilung bis zum 1. August dieses Jahres gesetzlich geregelt und nicht geändert worden sei. Absprachen mit Bayern zu einer Änderung geben es nicht, „diese würden zudem auch nichts an der gesetzlich festgeschriebenen Frist ändern“, sagte ein Sprecher. „Wirtschaft und Verwaltung hatten seit Inkrafttreten des Gesetzes etwa ein Jahr Zeit, sich auf die abzugebende Mitteilung einzustellen“, betonte er. „Diese Zeit wird als ausreichend betrachtet, um seitens der Verwaltung Zuständigkeiten festzulegen und entsprechende Strukturen zu schaffen.“
© dpa-infocom, dpa:240725-930-183627/1
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