Verschiedene Fälle durchgerechnet
Bayern kürzt Krippen- und Familiengeld – wer dann bis zu 8400 Euro weniger hat

13.11.2024 | Stand 18.11.2024, 12:15 Uhr |

Weniger Geld für Kleinkinder in Bayern: Ein Familienstartgeld von 3000 Euro zum 1. Geburtstag des Kindes soll künftig das Familiengeld und das Krippengeld ersetzen. Eine Familie mit Zwillingen würde nach der neuen Regelung bis zu 8400 Euro weniger aufs Konto bekommen. − Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

Bayern muss angesichts sinkender Steuereinnahmen sparen – und kürzt daher unter anderem beim Landespflegegeld und beim Familiengeld sowie beim Krippengeld. Ab wann die neue Regelung gelten soll und wer künftig bis zu 8400 Euro weniger zur Verfügung hat.

  

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Bei allen oben genannten Zahlungen handelt es sich um freiwillige soziale Leistungen, die der Freistaat in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen eingeführt hatte. Seit 1. September 2018 gibt es etwa das Bayerische Familiengeld, das in der Regel greift, sobald das Elterngeld ausläuft – nämlich ab dem ersten Geburtstag eines Kindes. Im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. bis zum 36. Lebensmonat bekommen Eltern bisher 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat.

  

Wer sein Kind in den Kindergarten schickt, bekommt vom Freistaat seit 1. April 2019 einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen für die gesamte Kindergartenzeit bis zur Einschulung. 100 Euro pro Kind und Monat werden vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird dabei mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

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Für jüngere Kinder bekommen Eltern unter Umständen einen weiteren Zuschuss vom Freistaat – das Krippengeld: Dieses wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Seitdem werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für Kinderkrippen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Diese Leistung endet, sobald der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit beginnt. Das Krippengeld erhalten zudem nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Diese beträgt aktuell 60.000 Euro zuzüglich 5000 Euro für jedes weitere Kind, für das Kindergeld bezogen wird.

Familiengeld und Krippengeld: Das soll sich künftig ändern



Familien im Freistaat sollen nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auch weiterhin individuell gefördert werden. Aber: Das Familien- und Krippengeld soll ab dem 1. Januar 2026 zu einer einmaligen Leistung zusammengefasst werden. Geplant ist demnach ein Familienstartgeld in Höhe von 3000 Euro, das zum ersten Geburtstag des Kindes in einer Summe ausbezahlt wird. Der Kindergartenzuschuss ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht von der Kürzung betroffen.

Rechenbeispiele zu Familiengeld und Krippengeld: So wirkt sich die Umstellung aus



- Für jedes Kleinkind im Alter von ein bis drei Jahren – also über einen Zeitraum von 24 Monaten bekommt eine Familie aktuell 250 Euro im Monat. Das macht 6000 Euro insgesamt.

- Bei einer Familie mit mehr als zwei Kindern sind es für das dritte und jedes weitere Kind je 300 Euro über 24 Monate – also insgesamt 7200 Euro.

- Bei einer Familie mit Mehrlingen wird aktuell jedes Kind laut Bayerischem Familiengeldgesetz in die höchste Rangstufe mit 300 Euro eingestuft. Hat ein Elternpaar Zwillinge, bekommt es also über 24 Monate je 300 Euro pro Kind. In diesem Fall macht das 14.400 Euro über die Gesamtlaufzeit aus.

- Für jedes Kleinkind in der Krippenbetreuung zahlt der Freistaat Bayern – wenn bestimmte Voraussetzungen wie die maximale Einkommenshöhe erfüllt sind – 100 Euro Zuschuss pro Monat. Das sind bis zu 2400 Euro, beziehungsweise bei einer Familie mit Zwillingen 4800 Euro.

Nach der Umstellung auf das Familienstartgeld sieht die Rechnung folgendermaßen aus:



- Eine Familie mit einem Kleinkind ohne Krippenbetreuung oder über der Einkommensgrenze bekommt statt 6000 Euro fortan 3000 Euro weniger. Mit Zuschussberechtigung für die Krippe wären es bis zu 5400 Euro weniger.

- Eine kinderreiche Familie bekommt für das dritte und jedes weitere Kind 4200 Euro weniger – beziehungsweise bis zu 6400 Euro, wenn bislang auch Krippenzuschuss für dieses Kind bezogen wurde.

- Eine Familie mit Zwillingen bekommt statt 14.400 Euro Familiengeld plus unter Umständen bis zu 4800 Euro Krippenzuschuss nur noch 6000 Euro. Das sind bis zu 8400 Euro weniger.

Das „bis zu“ liegt daran, dass der einkommensabhängige Krippenzuschuss stichtagsbezogen bezahlt wird – bis zum 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Hat ein Kind also einen ungünstig gelegenen Geburtstag, verliert die Familie ein paar Monate Anspruch.

Was macht der Freistaat mit dem eingesparten Geld?



„Es gibt keine Kürzungen bei Familien und Sozialem!“, betont das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung. „Mit dem Nachtragshaushalt haben wir eine wichtige Richtungsentscheidung für die Familien in Bayern getroffen. Wir entwickeln die freiwilligen Leistungen für Familien weiter. Sie brauchen in der Kinderbetreuung mehr Plätze, mehr Qualität und mehr Personal. Wir geben mehr Geld ins System der Kinderbetreuung“, sagt Sozialministerin Ulrike Scharf. Auch Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass das eingesparte Geld für den Bau von Kitas, für die Betreuung, einen guten Personalschlüssel und ähnliches ausgegeben werden soll. Ob dann auf der anderen Seite die Kindergartenbeiträge von inzwischen je nach Ort rund 300 Euro pro Kind und Monat sinken, darf bezweifelt werden.

Ab wann greift die neue Regelung und was ist mit aktuellen Familiengeldbeziehern?



Das neue, einmalige Kinderstartgeld soll zum 1. Januar 2026 beginnen. „Bis zu diesem Zeitpunkt wird das monatliche Familiengeld – wie bis jetzt – weiterhin ausbezahlt. Für die aktuellen Bezieherinnen und Bezieher gibt es folglich keinerlei Änderungen“, teilt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit. So gesehen trifft die neue Regelung wohl Familien von Kindern, die zum Stichtag ihren ersten Geburtstag feiern, also nach dem 31. Dezember 2024 geboren werden.

„Unabhängig davon sieht der Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern für die Legislaturperiode 2023 – 2028 eine Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vor. Die Weiterentwicklung des BayKiBiG ist ein laufender, zeitaufwendiger Prozess“, teilt eine Ministeriumssprecherin ergänzend mit.

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