Keine Ausnahmen mehr
Bayerische Corona-Regeln laufen aus - Einige Maskenpflichten bleiben

28.02.2023 | Stand 17.09.2023, 1:55 Uhr

Die 17. bayerische Corona-Verordnung wird zum 1. März ersatzlos aufgehoben, aber es bleibt bei der Maskenpflicht für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen. −Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie laufen die verbliebenen rein bayerischen Anti-Corona-Regeln aus.



Die 17. bayerische Corona-Verordnung wird zum 1. März ersatzlos aufgehoben, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München mitteilte. Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen bleibt es aber noch bei der Maskenpflicht für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen.

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Schon die letzte Fassung der Corona-Verordnung hatte nur noch wenige Regelungen enthalten, nämlich Ausnahmen von bundesrechtlichen Testnachweispflichten. Da diese zum 1. März aufgehoben werden, entfällt auch die Notwendigkeit für bayerische Ausnahmen.

− dpa