Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie vor drei Jahren gelten seit Mittwoch in Bayern keine landesrechtlichen Schutzverpflichtungen mehr.
So müssen Beschäftigte in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdiensten keine Maske mehr tragen. „Das ist ein Meilenstein und zeigt, dass die Normalität immer mehr Einzug hält“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag in München und appellierte an die Bundesregierung, ihre Vorgaben zu überprüfen.
Diese bundesweiten Corona-Regeln gibt es noch
Nach Bundesrecht gilt etwa die FFP2-Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiterhin für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten. Die Regelung läuft erst zum 7. April aus. Holetschek plädierte dafür, diese Regeln in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände der Einrichtungen zu legen.
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Der Minister sprach sich generell für mehr Eigenverantwortung anstelle staatlicher Vorgaben aus. „Dazu gehört auch, dass freiwilliges Maskentragen in bestimmten Situationen sinnvoll und angezeigt ist.“ Für positiv getestete Personen seien die Maskenpflicht und Beschäftigungsverbote weiter in Geltung.
− kna
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