Politik
Ausländerwahlrecht: CSU kritisiert Pläne der hessischen SPD

20.09.2023 | Stand 22.09.2023, 5:12 Uhr |

Trotz der Korrektur des SPD-Wahlprogramms in Hessen zum Ausländerwahlrecht reißt die Kritik der CSU nicht ab. «Selbst wenn die hessische SPD von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihren Vorschlag dahingehend korrigiert hat, dass sie Flüchtlingen und Nicht-EU-Ausländern nach sechs Jahren Aufenthalt das kommunale Wahlrecht zusprechen will: Das ist falsch und ich lehne das klar ab», sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. Vor dem Recht wählen zu dürfen, müssten Integration, deutsche Staatsbürgerschaft und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

Die hessische SPD hatte am Dienstag eine Passage zur Reform des kommunalen Wahlrechts für nicht aus einem EU-Land stammende Ausländer mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in ihrem Wahlprogramm korrigiert. Im Programm wurde bislang eine Dauer von sechs Monaten genannt, was aber auf einen Übertragungsfehler zurückgehe, teilte die Partei in Wiesbaden mit. Richtig sei ein Zeitraum von sechs Jahren. In Hessen wird am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt.

Herrmann schloss in seine Kritik auch ausdrücklich die bayerische SPD mit ein: Diese fordere in ihrem Wahlprogramm für die Bayern-Wahl «sogar ein voraussetzungsloses «Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass ab dem dritten Aufenthaltsjahr für Kommunal- und Landtagswahlen»», sagte Herrmann. «Abgesehen vom Durcheinander in den verschiedenen SPD-Landeswahlprogrammen, wird deutlich: Auf Integration legt die SPD offensichtlich ebenso wenig wert wie auf die deutsche Staatsbürgerschaft.»

Der Fehler im hessischen Wahlprogramm wurde nach Angaben der SPD inzwischen in dem online gestellten Wahlprogramm korrigiert. Es sei ein Hinweis ergänzt worden, um die Änderung transparent zu machen. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Ausländer aus EU-Staaten dürfen in Deutschland bereits seit über 30 Jahren bei Kommunalwahlen mitwählen.

© dpa-infocom, dpa:230920-99-266226/2

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