Straubing
An Silvester und Neujahr: Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt

28.12.2022 | Stand 17.09.2023, 6:41 Uhr

Das Feuerwerksverbot gilt am 31. Dezember und am 1. Januar. −Symbolbild: dpa

Die Stadt Straubing wies kurz vor Jahreswechseln nochmals auf das Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt an Silvester und Neujahr hin.



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Die dortigen Gebäude seien besonders brandempfindlich. Daher hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr im Jahr 2016 erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen.

Der räumliche Geltungsbereich ist auf mehreren in der Innenstadt aufgestellten Tafeln ausgeschildert. Das Feuerwerksverbot gilt am 31. Dezember und am 1. Januar. Der gesamte Bekanntmachungstext der hierzu ergangenen Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (49. Ausgabe vom 01.12.2022, auch online abrufbar) veröffentlicht.

− ce