Aktive der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern müssen ihren Dienst derzeit noch bei Erreichen des Alters von 65 Jahren beenden. Das soll sich künftig ändern.
Für Einsatzkräfte der mehr als 7000 Freiwilligen Feuerwehren in Bayern soll die Altersgrenze von 65 Jahren für den aktiven Dienst fallen. Das bayerische Kabinett billigte einen Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann, wonach die Altersgrenze künftig flexibel an das jeweilige Rentenalter angepasst werden soll. In begründeten Ausnahmefällen soll die Altersgrenze auch um bis zu drei Jahre verschoben werden können. Eine Verlängerung soll auch mehrfach möglich sein.
Oberstes Ziel: Feuerwehren zukunftsfit machen
„Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Hierdurch werde der Kreis der aktiven Feuerwehrleute erweitert und so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe unterstützt. „Oberstes Ziel ist es, unsere Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen und das wichtige ehrenamtliche Potenzial der Einsatzkräfte nachhaltig zu sichern.“
In Bayern gibt es laut Innenministerium derzeit rund 328.000 aktive Feuerwehrfrauen und -männer. 320.000 engagieren sich davon ehrenamtlich im Brandschutz und technischen Hilfsdienst. Sie decken einen Großteil aller Einsätze ab. Wie in anderen Bundesländern kämpfen auch in Bayern viele Feuerwehren mit Personalsorgen.
Künftig keine Wartezeiten mehr für Wahl zum Kommandanten
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten zu streichen. „Hiermit geben wir auch jungen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, das Vertrauen und die Zustimmung der Mannschaft zu gewinnen. Gleichzeitig wollen wir die Suche nach geeigneten Kandidaten für dieses Amt erleichtern“, sagte Herrmann.
Geplant ist auch eine neue Regelung, die es den Gemeinden ermöglicht, künftig bei Fehlalarmierungen durch sogenannten „e-Call“ – ein automatisches Notrufsystem in Kraftfahrzeugen – Kostenersatz zu verlangen.
Bis die neue Gesetzeslage gilt, muss zunächst noch der Landtag zustimmen. Der Vorschlag muss jetzt zunächst mit den beteiligten Verbänden erörtert werden, kündigte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung an.
− dpa
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