ADAC informiert
Zum Saisonstart: Diese Corona-Regeln müssen Biker beachten

06.03.2021 | Stand 06.03.2021, 13:54 Uhr

−Foto: Felix Kästle/dpa

Im März holen traditionell viele Biker ihre Maschinen aus der Garage. Der Automobilclub ADAC und die Polizei weisen Motorradfahrer auf die wegen der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften hin.

Diese variieren jedoch je nach Bundesland und Infektionsgeschehen. Deutschlandweit einheitliche Regelungen gibt es nicht.



Nicht erlaubt sind laut ADAC aufgrund der Kontaktbeschränkungen Gruppenfahrten, und in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen müsse ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung vorliegen. Spritztouren mit dem Motorrad seien kein triftiger Grund. Fahrten zum Einkaufen, zum Arbeitsplatz oder zur Werkstatt und zum TÜV seien dagegen möglich.

Helm statt Maske nicht erlaubt

Auch an die Maskenpflicht müssten sich Motorradfahrer halten. Statt einer FFP2-Maske in der Tankstelle einen Helm samt Visier zu tragen, sei nicht erlaubt, teilt der ADAC mit. Zudem gebe es ohnehin in den meisten Tankstellen - zum Schutz vor Überfällen - ein Helmverbot. Dieses sei zu beachten.

Die Autobahnpolizeistation im oberbayerischen Holzkirchen (Landkreis Miesbach) hat wegen des schönen Wetters bereits vor einigen Tagen die "Kontrollgruppe Motorrad" in die neue Saison und somit auf die Straße geschickt. Sie weist auch daraufhin, dass in Bayern beispielsweise wegen der Ausgangsbeschränkungen Touren mit reinem Ausflugscharakter untersagt seien.

Vorsicht geboten

Aus Sicht einer ADAC-Sprecherin sei es um diese Jahreszeit wichtig, dass sich Autofahrer und Motorradfahrer ganz grundsätzlich wieder aufeinander einstellen. In den Wintermonaten seien kaum Motorräder unterwegs. Nun müssten sich Autofahrer wieder an den Motorradverkehr gewöhnen. Deswegen sei besondere Vorsicht geboten.

− dpa