Corona-Krise
Wie sollen in Privathaushalten die Kontaktbeschränkungen kontrolliert werden?

29.10.2020 | Stand 21.09.2023, 0:52 Uhr

−Symbolbild: dpa

In der Öffentlichkeit aber auch im Privaten sollen Kontaktbeschränkungen in Bayern im November gelten. Zwar sei der private Raum "besonders geschützt", sagt Staatskanzleichef Florian Herrmann.

Dennoch gelten die Corona-Kontaktbeschränkungen ab Montag auch in Privathaushalten.

"Es wird jetzt nicht jemand an die Türen klingeln und es gibt jetzt auch keine Corona-Suche. Aber wenn Bürger sich beschweren, wird man da hinfahren", sagt Ministerpräsident Markus Söder.

Rechtliche Hürden

"Die Kontrolle von Privaträumen ging im Frühjahr beim ersten Lockdown ja schon nur sehr bedingt", erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern auf Nachfrage der Passauer Neuen Presse. "Da kann man klingeln, aber dann stehen wir vor rechtlichen Hürden, was das Betreten der Wohnung betrifft."

Nur wenn "Gefahr im Verzug" sei, dürften sich die Beamten Zutritt gegen den Willen des Anwohners verschaffen. "Wenn es genug Anhaltspunkte gibt, brauchen wir die Wohnung aber gar nicht betreten, um eine Ordnungswidrigkeit festzustellen", sagt der Polizeisprecher.

Bis zu 250 Euro pro Person würden dann fällig. Und für den Gastgeber kann es noch viel teurer werden: Hat er die Veranstaltung etwa sogar öffentlich gemacht, werden bis zu 5000 Euro zu bezahlen.