3G-Regel am Arbeitsplatz
Ungeimpft und ohne Corona-Test zur Arbeit: Darf der Chef mein Gehalt kürzen?

26.11.2021 | Stand 26.11.2021, 20:12 Uhr

−Symbolbild: dpa

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gelten nun auch am Arbeitsplatz 3G-Regeln. Doch was, wenn man mit „0G“ - weder geimpft, genesen, noch getestet - aufkreuzt? Darf einen der Chef unbezahlt heimschicken? Ein Bayerisches Gericht urteilte nun dazu.



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Mehrere noch ungeimpfte Fußballprofis des FC Bayern München müssen einem Bericht der „Bild am Sonntag“ zufolge auf Teile ihres Gehalts verzichten. Und tatsächlich: Wer sich vom Arbeitgeber angeordneten regelmäßigen Corona-Tests verweigert, muss unter Umständen mit dem Verlust des Einkommens rechnen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München zum Fall einer Orchester-Flötistin hervor.

Die Frau, die bei einem größeren Opernorchester beschäftigt war, hatte sich geweigert, sich im Rahmen des dortigen Hygienekonzepts vor der Teilnahme an Proben oder Aufführungen testen zu lassen.

Musikerin berief sich auf „Eingriff in körperliche Unversehrtheit“

Die Ablehnung begründete die Musikerin damit, dass der Test einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeute und die Gefahr von Verletzungen berge, die gerade für Spieler von Blasinstrumenten problematisch seien.

Das Gericht folgte dem aber nicht. Die Testpflicht sei verhältnismäßig und kein unzulässiger Eingriff, befand das LAG. Gerade bei der Tätigkeit als Flötistin könnten die anderen Orchestermitglieder nicht anders geschützt werden. Zudem habe der Tarifvertrag den Arbeitgeber berechtigt, den Test einzufordern. Er habe die Frau deswegen weder beschäftigen noch ihr eine Vergütung bezahlen müssen, solange sie nicht an Proben und Aufführungen teilnehmen durfte.

− dpa