Ab Montag
Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Besucher in Heimen

14.08.2021 | Stand 14.08.2021, 10:20 Uhr

Die Einzelheiten der Regelung sind noch in der Absprache. −Foto: dpa

Von Alexander Kriegl

Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich künftig vor jedem Besuch in einem Altenheim testen lassen. So streng sind die Regeln für das ungeimpfte Personal nicht.

Ungeimpfte müssen schon ab dem 16. August - inzidenzunabhängig - einen negativen Corona-Test vorlegen, um Angehörige oder Bekannte in Kliniken und Altenheimen besuchen zu dürfen. Nach Beschluss der Bund-Länder-Runde darf ein Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden.

Doch was gilt für die ungeimpften Mitarbeiter in diesen Einrichtungen? Müssen sie sich jedes Mal testen lassen, bevor sie zur Arbeit gehen? Darauf gab es zunächst keine Antwort, wie die PNP noch am Freitag vom bayerischen Gesundheitsministerium erfuhr. „Die Einzelheiten der Regelungen sind noch in Abstimmung“, informierte ein Sprecher. Am Samstag teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek schließlich mit: Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- sowie von Pflege- und Behinderteneinrichtungen müssen sich ab Montag an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Das Schutz- und Hygienekonzept von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ein Testkonzept enthalten, das Testangebote für die Beschäftigten an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorsieht.

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− mit dpa