Bringen, Eingewöhnung, Elternabend
Testpflicht für Kita-Beschäftigte: Das gilt für ungeimpfte Eltern

21.09.2021 | Stand 21.09.2023, 22:29 Uhr

−Symbolbild: dpa

Seit Montag, 20. September, müssen ungeimpfte Beschäftigte in Kindertagesstätten in Bayern nachweisen, dass sie negativ auf Corona getestet sind. Doch: Was gilt für ungeimpfte Eltern von Kita-Kindern?

Eltern müssen sich nicht testen lassen, wenn sie ihre Kinder bringen und abholen oder kurz mit den Erziehern reden wollen. Die 3G-Regel findet im Bereich der Kindertagesbetreuung in Bayern keine Anwendung, bestätigt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales der PNP. "Für die Eltern, die ihre Kinder in der Eingewöhnung begleiten, findet auch die in § 14 Absatz 3 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Testnachweispflicht keine Anwendung."



Lediglich für öffentliche und private Veranstaltungen der Einrichtungen, zum Beispiel Elternabende, gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt die 3G-Regel, erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage. Das heißt: Der Zugang für externe Personen - z.B. Eltern, Angehörige der Kinder und Beschäftigten - kann nur erfolgen, sofern die Personen geimpft, genesen oder getestet sind. Für Beschäftigte und Kinder findet die 3G-Regel dagegen auch bei Kita-Veranstaltungen keine Anwendung.

Soweit Eltern sich längere Zeit in der Einrichtung aufhalten, wie im Beispiel der Eingewöhnungszeit, wird den Trägern von Seiten des Familienministeriums empfohlen, entsprechend der Testung der Beschäftigten einen negativen Testnachweis oder Selbsttest zu verlangen. Rechtsgrundlage hierfür kann das Hausrecht sein. "Dabei handelt es sich um eine privatrechtlich zu beurteilende Frage", heißt es in der Ministeriumsauskunft.

Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig


Das Gesundheitsministerium ergänzt gegenüber der PNP: "Grundsätzlich besteht für die Kreisverwaltungsbehörden gemäß § 18 Abs. 1 der 14. BayIfSMV auch die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen zu treffen." Das bedeute, dass eine Verschärfung der bestehenden Maßnahmen der BayIfSMV und insbesondere die Einführung einer Testnachweispflicht für Eltern im Rahmen der Eingewöhnung möglich ist, "wenn dies aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich ist, um das Infektionsgeschehen oder das konkrete Ausbruchsgeschehen einzudämmen."

Wollen sich Eltern testen lassen bzw. verlangt die jeweilige Kita einen Test, können sich Eltern im Rahmen der Bayerischen Teststrategie aktuell noch kostenlos testen lassen. Ab 11. Oktober werden die Gratis-Tests dann abgeschafft.