Inzidenz fünf Tage unter 50
So lockert Dingolfing-Landau ab Montag die Corona-Regeln

05.06.2021 | Stand 05.06.2021, 11:35 Uhr

−Symbolbild: Annette Riedl/dpa

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau ist am Samstag laut RKI den fünften Tag in Folge unter 50. Damit können ab Montag, 7. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten.




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Darüber informiert das Landratsamt am Samstag.

Kontakte: Treffen von maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten sind möglich.

Schulen: Uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassen. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentlich Corona-Tests erforderlich.

Kitas: In Kitas und Kinderpflegestellen ist Regelbetrieb.

Gastronomie: Die Außen- und Innengastronomie kann öffnen, eine verpflichtende Terminbuchung ist nicht mehr erforderlich, man braucht auch keinen Testnachweis mehr. Die Öffnungszeiten der Gastronomie sind von 5 bis 24 Uhr begrenzt. Bei der Außengastronomie sind bei den Öffnungszeiten die Bestimmungen des jeweiligen Gaststättenerlaubnisbescheids bindend.

Einzelhandel: Es ist keine verpflichtende Terminbuchung mehr und auch kein Corona-Test mehr erforderlich.

Freibäder: Es ist kein Testnachweis mehr erforderlich, die Pflicht zur Terminbuchung bleibt aber.

Veranstaltungen: Alle geplanten öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass - etwa Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen - sind wieder möglich, draußen mit bis zu 100 Leuten, innen mit bis zu 50 Personen - zuzüglich Geimpfte und Genesene.

Märkte: Märkte können im Außenbereich wieder sämtliche Waren verkaufen.

Tourismus: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft - nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden - einen negativen Test vorweisen.

Kultur: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen ohne Test zulässig.

Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken und -hallen sowie Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ist eine vorherige Terminbuchung nicht mehr erforderlich.

Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen und in Sporteinrichtungen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage bzw. der Sporteinrichtung sachgerecht begrenzt.

Gottesdienste: Ab Montag ist der Gemeindegesang im Inneren und mit FFP2-Maske wieder erlaubt. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.

Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt.

Musik: Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums, bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept. Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze, aber mit Abstand zulässig.

− tka