Nürnberg
Schaustellerverband: Gegen generelles Volksfestverbot

10.09.2021 | Stand 10.09.2021, 8:41 Uhr
Das Riesenrad des temporären Freizeitparks "NürnBärLand" erhebt sich vor der Stadtkulisse in der Abendsonne. −Foto: Foto: Daniel Karmann/dpa

Dass die Volksfeste in Bayern trotz neuer Corona-Regeln weiterhin generell verboten bleiben, ruft die Schausteller auf den Plan. "Unsere Hauptsorge sind die Weihnachtsmärkte", sagte der Vorsitzende des Süddeutschen Schaustellerverbands, Lorenz Kalb, in Nürnberg. Die Einnahmen am Ende des Jahres seien für die Betriebe notwendig, um über die Winterpause zu kommen. "Deshalb brauchen wir unsere Weihnachtsmärkte - und zwar in normalem Stil."

Die neuen Anti-Corona-Regeln in Bayern lassen unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) unter anderem Sportveranstaltungen und Kulturevents mit bis zu 25.000 Personen zu, bei Messen bis zu 50.000. Ab Oktober sollen außerdem Diskotheken und Nachtclubs für Geimpfte, Genesene oder Getestete wieder öffnen dürfen.

Volksfeste bleiben aktuell aber verboten. Als Begründung heißt es aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage, dass "diese häufig überregionales Publikum anziehen und dadurch die Infektionsrisiken steigern". Außerdem führe der auf Volksfesten übliche Ausschank von Alkohol erfahrungsgemäß dazu, dass Hygienevorgaben nicht mehr konsequent eingehalten würden.

Beim Schaustellerverband stößt das auf großes Unverständnis. "Volksfeste sind in erster Linie Familienfeste. Doch jetzt werden wir nur noch mit Saufgelagen verglichen. Dabei wird in jedem Biergarten getrunken", sagte Kalb. Der Süddeutsche Schaustellerverband und der Deutsche Schaustellerbund, dessen Vizepräsident Kalb ist, wenden sich deshalb in Briefen direkt an die bayerische Staatsregierung. Darin fordern sie, die Haltung zu den Volksfesten zu überdenken und wenigstens die Weihnachtsmärkte in gewohnter Form zu zulassen.

Eine Aussage dazu ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums allerdings zurzeit nicht möglich. Die aktuellen Corona-Regeln seien bis zum 1. Oktober gültig, teilte eine Sprecherin mit. "Welche Maßnahmen danach gelten werden, ist eine politische Entscheidung, die vom dann vorherrschenden pandemischen Geschehen abhängig ist."

Zurzeit müssen sich die Schaustellerbetriebe deshalb mit kreativen Lösungen über Wasser halten und sich andere Konzepte überlegen. In Nürnberg errichteten sie zum Beispiel eine Art temporären Freizeitpark mit Einlasskontrolle, um die Besucherzahl begrenzen und Kontaktdaten aufnehmen zu können.

Das "NürnBärLand" war für Kalb ein Erfolg, eine Lösung sei es aber nicht. "Ersatzformate können niemals die traditionellen Volksfeste ersetzen", sagte er. Diese seien gar nicht so einfach zu gestalten und an vielen Orten deshalb nicht möglich. Allein das enorme Sicherheitspersonal habe in Nürnberg zusätzliche Kosten von 200.000 Euro verursacht.

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