Beamten mit Herz
Polizisten schenken Flüchtling Maulkorb für in Bayern verbotenen Kampfhund

11.03.2022 | Stand 11.03.2022, 12:42 Uhr

Menschlichkeit siegt in ungewöhnlichen Zeiten: Ein Diensthundeführer gestattete einem Ukraine-Vertriebenem in München die Weiterreise mit Kampfhund. −Foto: Bundespolizei

Ein unangeleinter Kampfhund ohne Beißkorb in einem Zug - da versteht die Bundespolizei normalerweise keinen Spaß. Doch in Kriegszeiten ist manches anders.



Als Münchner Beamte feststellten, dass der Besitzer des Hundes ein aus der Ukraine geflohener Student auf der Durchreise zu Verwandten in Nordrhein-Westfalen ist, schenkten sie ihm einen Maulkorb und ließen ihn trotz fehlender Unbedenklichkeits-Papiere mit dem Kampfhund weiterreisen. Dies teilte die Bundespolizei am Freitag mit.

Der aus Marokko stammende Student war am Donnerstagnachmittag via Polen und Salzburg in einem Regionalexpress in München angekommen. Im Zug herrschte ob des ungesicherten Kampfhundes große Aufregung, Mitreisende informierten die für den Bahnverkehr zuständige Bundespolizei.

Hunderasse darf in Bayern nur in Ausnahmefällen besessen werden

In München wartete deshalb ein Hundeführer auf den Studenten. Eine Überprüfung ergab, dass die Einfuhr und der Besitz des "Staffordshire-Terriers" in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich ist. Es handelt sich um einen sogenannten Listenhund der Kategorie 1, bei dem laut Gesetz die "Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt" wird.

Die bayerische Kampfhundeverordnung eröffnet einem Hundehalter die Möglichkeit, der Gemeinde mittels eines Sachverständigengutachtens glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, dass ihm den Besitz erlaubt.



"Der Diensthundeführer nahm sich einer kurzen Prüfung der Gefährlichkeit des mitgeführten Kampfhundes an", teilt die Bundespolizei mit. Danach überließ er dem Marokkaner einen Ersatz-Beißkorb, der für Notfälle mitgeführt wird und gestattete dem angeleinten "Stafford-Terrier" die Weiterreise. Der Marokkaner wurde zudem mit einem Dolmetscher belehrt, dass er sich unmittelbar nach seiner Ankunft in Dortmund unverzüglich bei der Polizei bzw. Gemeinde zu melden hat, um dort die weitere Vorgehensweise zum Besitz des Hundes zu klären.

− dpa/ce