Testpflicht kommt
Neue Regelung in Bayern für den Schulunterricht nach Ostern

23.03.2021 | Stand 22.09.2023, 3:32 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Das bayerische Kabinett hat neue Regeln für den Schulbetrieb nach den Osterferien verabschiedet. Unter anderem wurde eine Testpflicht beschlossen.

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So sollen bei einem Inzidenzwert von unter 50 dann Grundschulklassen in den Präsenzunterricht zurückkehren, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag in München sagte. Zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche erfolgt für alle Jahrgänge Wechselunterricht. Bei einem Wert von über 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht - allerdings mit Ausnahmen.



So findet in den Abschlussklassen sowie in der vierten Klasse der Grundschule und den Jahrgangsstufen 11 an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht statt.

Testpflicht kommt

In die Klassenzimmer dürfen dabei aber nur Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die über einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test verfügen oder in der Schule einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Alle anderen müssen per Distanzunterricht lernen. Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zweimal wöchentlich selbst testen, auch im Fall der Notbetreuung.

Für Kindergärten bleibt es bei bestehender Regelung

Für Kinderbetreuungseinrichtungen bleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen inklusive der Schließung mit dem Angebot einer Notbetreuung ab einer Inzidenz für 100. In der Mitteilung der Staatskanzlei hieß es, kleinen Kindern seien weder regelmäßige Tests zuzumuten noch könnten von ihnen eigene Vorsichtsmaßnahmen erwartet werden.

− dpa

Anmerkung der Redaktion: Die nach den Osterferien geltende Regel für Schulen ab einer Inzidenz von unter 50 wurde im Nachgang korrigiert. In einer früheren Version stand fälschlicherweise, dass alle Klassen dann in den Präsenzunterricht gehen können, das ist aber nur für Grundschulklassen der Fall.