Von einem Menschen Abschied nehmen fällt in Zeiten von Corona noch schwerer, weil die Infektionsschutzmaßnahmen Einfluss darauf nehmen. Ein Überblick über die aktuelle Regelung.
Seit dem 20. Januar sind kleine Änderungen bei der Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) wirksam. Unter anderem gilt jetzt auch am Grab die FFP2-Maskenpflicht.
Die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis zählt weiterhin als triftiger Grund, das Haus zu verlassen, wie es seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums heißt. Mit dem Begriff "Beerdigung" sei etwa die Trauerfeier, genauso wie Requiem, Rosenkranzgebet, Aussegnung, Abschiednahme und Beisetzung gemeint, unabhängig davon, wo diese stattfinden, ob in der Kirche, auf dem Friedhof oder dem Bestattungsunternehmen. Unterschiedliche Regelungen gibt es bei der Anzahl der Teilnehmer.