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Mehr Normalität: Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Bayern

07.06.2021 | Stand 07.06.2021, 8:06 Uhr

−Symbolbild: Philipp von Ditfurth/dpa

Die Inzidenzen sinken in Bayern von Tag zu Tag. Das hat deutliche Corona-Lockerungen für den Freistaat zur Folge, die ab Montag, 7. Juni, in Kraft treten.

„Wir können uns wieder ein gutes Stück mehr Normalität leisten“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Sonntag. Die niedrigen Inzidenzen würden zeigen, wie erfolgreich die Strategie im Kampf gegen die Pandemie ist.

Die Lockerungen in der Übersicht:

Katastrophenfall:
Der Katastrophenfall wird von Montag an aufgehoben. Sollte es wieder Gegenden mit Inzidenzen über 100 geben, gilt dort bis zum 30. Juni die bundesweite Notbremse.

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Kontakte:
Private Treffen (ungeplant) sind wieder in einem etwas größeren Rahmen möglich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich ab Montag zehn Menschen aus drei Haushalten treffen - plus vollständig Geimpfte und Genesene. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 bleibt es bei zehn Menschen - allerdings ohne Haushaltsbeschränkung. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden für die Gesamtzahl nicht gezählt.

(Geplante) Veranstaltungen:
Die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und auch Feiern wird deutlich entschärft. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 sind unter freiem Himmel künftig bis 50, in geschlossenen Räumen bis 25 Personen erlaubt. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen draußen sogar bis 100, drinnen bis 50 Personen zusammenkommen - zuzüglich Geimpfte und von einer Corona-Infektion Genesene. Somit können etwa Hochzeitsfeiern und Geburtstage wieder geplant werden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen nicht Geimpfte oder Genesene allerdings einen negativen Test.

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Freizeit:
Freizeitparks, Saunabetriebe, Bäder, Indoorspielplätze, Solarien - all das ist ab Montag wieder möglich. Analog zu Regelungen in anderen Bereichen ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ein negativer Test Voraussetzung für den Besuch. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Bei Flusskreuzfahrten gilt die Testpflicht generell bei jedem Landgang in Bayern. Geschlossen bleiben dagegen weiterhin Diskotheken und Clubs - genauso wie Bordelle.

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Bildung:
In den Schulen gibt es überall dort, wo die Inzidenz unter 50 liegt, nach den Pfingstferien wieder fast normalen Präsenzunterricht. In Kreisen und Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll dies vom 21. Juni an der Fall sein. Die gleiche Regelung wurde für Kindertagesstätten getroffen. Auch in den Hochschulen sollen noch im Sommersemester wieder Präsenzveranstaltungen möglich sein. In den Schulen herrscht noch Maskenpflicht, für den Sportunterricht wird diese ausgesetzt. Die Schulkinder müssen auch weiterhin zweimal pro Woche einen Selbsttest machen.

Pflegeheime:
Nach monatelangen massiven Besuchsbeschränkungen in den bayerischen Pflegeheimen werden viele Pflegebedürftige nun wieder leichter Angehörige und Freunde empfangen können. In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 herrscht ab Montag keine Testpflicht für die Besucher mehr.

Auch das Gemeinschaftsleben in den jeweiligen Einrichtungen wird wieder etwas mehr zur Normalität zurückkehrten. Bei einer Inzidenz unter 50 sind Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und von 50 Personen im Freien möglich.

Gastronomie:
Gastwirte dürfen wieder auftischen - auch drinnen. Eine Sperrstunde gilt ab 24 Uhr, nicht mehr bereits ab 22 Uhr. In Gegenden, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt, ist ein negativer Test erforderlich, wenn man sich mit Personen an einen Tisch setzt, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette gilt Maskenpflicht. Reine Schankwirtschaften bleiben zu. „Da ist leider noch nicht die Zeit dafür“, sagte Söder am Freitag. Vielleicht komme diese im Sommer.

Handel:
Auch beim Handel gehen die Türen auf. Bei einer Inzidenz unter 100 - also derzeit in ganz Bayern - gibt es keine Testpflicht und keinen Zwang zur Vorbestellung mehr. Allerdings gelten weiterhin Beschränkungen bezüglich einer maximalen Zahl von Kunden. Auf jeweils zehn Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen. Auch die Händler auf Wochenmärkten dürfen wieder alles verkaufen, nicht nur Lebensmittel.

Kultur:
An Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen künftig bis zu 500 Zuschauer beiwohnen. Sie sind nicht nur auf festen Bühnen, sondern auch in Hallen und Stadien möglich, sofern diese genug Platz bieten. Laienensembles dürfen wieder ohne Beschränkungen proben. In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.

Sport:
Alle Arten von Sport sind im Freien und in der Halle wieder möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Teilnehmer einen negativen Test. Bei Amateursportveranstaltungen dürfen bis zu 500 Zuschauer dabei sein, sofern es eine feste Bestuhlung gibt.

Gottesdienste:
Das Gesangsverbot in Bayerns Kirchen gehört ab kommender Woche der Vergangenheit an. Allerdings müssen in den Kirchen weiter Masken getragen werden. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt auch die Maskenpflicht.

− dpa/vr