Corona-Krise
Maibaum, Freinacht und Demos: Das ist am 1. Mai erlaubt

30.04.2020 | Stand 21.09.2023, 22:04 Uhr

Bilder wie dieses wird es in diesem Jahr nicht oft geben: An vielen Orten fällt wegen der Corona-Krise heuer das Maibaum-Aufstellen aus. −Foto: dpa

Der 1. Mai steht vor der Tür - doch das Coronavirus und die damit einhergehenden Ausgangsbeschränkungen machen heuer alles anders als in den Jahren zuvor. Was ist noch erlaubt? Und was verboten? Wir haben nachgefragt.

Maibaumaufstellen fällt vielerorts aus
Grundsätzlich dürfen Maibäume trotz Corona-Krise aufgestellt werden - allerdings nur mit einem Kran und ohne Publikum. "Das reine Aufstellen eines Maibaums ist erlaubt, wenn dies entweder im Rahmen der Berufsausübung durch beauftragte Firmen oder durch Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt. Maibaumfeste können leider nicht stattfinden. Das Zuschauen beim Aufbauen eines Maibaums stellt leider auch keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar", teilt das Innenministerium auf Nachfrage der PNP mit.

Wegen der Corona-Pandemie fällt deshalb in diesem Jahr auch die Tradition des Maibaumaufstellens anders aus: Vielerorts wird es keinen neuen Baum geben, in wenigen Gemeinden aber trotzdem. Die Regelungen werden ganz unterschiedlich gehandhabt. Die Maibaum-Feste fallen jedoch überall aus.

Deggendorf hat seinen Maibaum schon vor einer Woche heimlich in den frühen Morgenstunden mit Hilfe eines Krans aufgestellt. Freyung will seinen alten Baum stehen lassen. Im oberpfälzischen Cham beispielsweise ist der geschmückte Stamm am Donnerstag auf dem Marktplatz mit technischer Hilfe statt mit Manneskraft aufgerichtet worden. "Wir wollen einen kleinen Hauch Normalität versprühen", sagte eine Rathaussprecherin.

In Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) wird etwa heuer kein Maibaum aufgestellt, wie Michael Hobelsberger von der Stadtverwaltung auf Nachfrage der PNP bestätigt: "Aufgrund der Corona-Krise wird es heuer in Waldkirchen keinen Maibaum geben", sagt er. Auch ein Aufstellen zu einem späteren Zeitpunkt sei nicht geplant. Auch in Altötting, Traunreut und Trostberg wird es heuer kein Maibaumaufstellen geben.

Freinachts-Scherze sind in Corona-Zeiten verboten
Freinachts-Scherze stellen keinen "triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung" dar - und der ist zur Zeit ja nötig, wenn man nicht mit einem Bußgeld belegt werden will. Deshalb sind sie logischerweise heuer verboten.

"Auch wenn es eine jahrzehntelange bayerische Freinachts-Tradition ist: ‚Freinachts-Scherzbolde‘ müssen dieses Jahr leider zuhause bleiben", hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann klargestellt. "In der Nacht zum 1. Mai Unsinn zu veranstalten, ist kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen." Herrmann appellierte an alle, sich unbedingt an die Ausgangsbeschränkung zu halten. "Nur dann haben wir die Chance, das Coronavirus bestmöglich einzudämmen. Hier geht es um die Gesundheit Vieler und viel zu oft auch um Leben und Tod. Gerade die Gruppenbildung und die Unterschreitung des Mindestabstands erhöhen deutlich das Risiko, das hochgefährliche Virus weiterzutragen.""

Demos fallen aus
"Zum ersten Mal seit der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1949 wird es 2020 keine Demos und Kundgebungen auf Straßen und Plätzen zum Tag der Arbeit geben", teilte der DGB mit. "Denn in Zeiten von Corona heißt Solidarität: mit Anstand Abstand halten."

Trotzdem wolle man unter dem Motto "Solidarisch ist man nicht alleine" zusammen stehen - digital. Geplant ist eine Live-Sendung auf der DGB-Website, auf Facebook und Youtube.

Versammlungen mit bis zu 50 Personen sind in Bayern laut Innenministerium erst ab dem 4. Mai mit triftigem Grund, Mund-Nase-Schutz und genügend Sicherheitsabstand wieder zulässig, heißt es dazu aus dem Innenministerium.

− dpa/epd