Maßnahmen im Überblick
Lockdown in Hotspots und für Ungeimpfte: Diese Corona-Regeln gelten bald in Bayern

19.11.2021 | Stand 19.11.2021, 19:53 Uhr

−Symbolbild: Kira Hofmann/dpa

Von Alexander Kain

Das Bild, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) malt, könnte drastischer kaum sein: Bayern steht erneut eine Corona-Weihnacht bevor, mit immens hohen Infektionszahlen, vollbelegten Krankenhäusern, wahrscheinlich vielen Toten – und mit erheblichen Einschränkungen für die Menschen im Land.



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Er spricht von einer „harten Notbremse“ für alle. Wo die Ursache dafür zu suchen ist, dass trotz vorhandener Impfmöglichkeiten Corona schon wieder völlig aus dem Ruder zu laufen droht, macht Söder ebenfalls deutlich – etwa, wenn er die Impfquoten in den Landkreisen aufzählt, in denen das Virus derzeit ganz besonders grassiert. Etwa in Rottal-Inn, wo lediglich 54 Prozent geimpft seien, im Berchtesgadener Land, wo es 55 Prozent seien, oder in Rosenheim, wo sich bisher nur 57 Prozent hätten impfen lassen.

Die Inzidenzen der Geimpften seien immens höher als die der Ungeimpften, die Krankenhausbetten seien vor allem mit Ungeimpften belegt – und zwar bis zum Anschlag. „4,6 Millionen Menschen in Bayern sind nicht geimpft“, sagte Söder und stellte klar, was das aus seiner Sicht bedeute: „Ungeimpft zu sein, ist ein echtes Risiko.“

Wie sich die Inzidenzen unter Geimpften und Ungeimpften in Bayern unterscheiden, sehen Sie in dieser Grafik:



Und weil die Ungeimpften eben nicht nur für sich selbst ein Risiko seien, sondern auch für alle anderen und auch für das Gesundheitssystem, sei es nun vorbei insbesondere mit der Rücksicht auf die Freiheiten der Ungeimpften – es wird nun durchgegriffen: CSU und Freie Wähler vereinbarten am Freitag im Koalitionsausschuss ein Maßnahmenbündel, das sich stellenweise kaum von dem unterscheidet, was die Menschen in Bayern im zurückliegenden Winter erdulden mussten. Am Dienstag will die Regierungskoalition damit in den Landtag gehen, Söder wird eine Regierungserklärung abgeben, ehe die Maßnahmen dann in der Nacht auf Mittwoch in Kraft treten.

Lockdown für Ungeimpfte

Landesweit wird dann ein Lockdown für Ungeimpfte gelten: Maximal fünf Ungeimpfte aus zwei Haushalten dürfen dann noch zusammenkommen, wobei Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte nicht zählen. Außerdem wird die 2G-Regel (Zugang also nur für Geimpfte und Genesene) für körpernahe Dienstleistungen gelten sowie für Hochschulen (und vergleichbare Bereiche wie Musik- und Fahrschulen). Eine Ausnahme von der 2G-Regel gibt es nur im Handel (wo aber je Kunde zehn Quadratmeter Ladenfläche zur Verfügung stehen müssen) sowie für medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen.

Das gilt für Gastronomie, Clubs und Kultur

Eine landesweite 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit Schnelltest) gilt bei Kultur- und Sportveranstaltungen, zudem dürfen diese nur mit einer Zuschauerauslastung von maximal 25 Prozent stattfinden. Auch in Freizeiteinrichtungen und bei Messen wird 2G-plus eingeführt. Für die Gastronomie gilt die 2G-Regel, aber die Sperrstunde wird wieder auf 22 Uhr festgelegt. Völlig schließen müssen allerdings Schankwirtschaften (Bars), Diskos, Clubs und Bordelle. Auch Weihnachtsmärkte müssen abgesagt werden. In Regensburg hat im Hof am Schloss von Thurn und Taxis am Freitagabend dennoch der Weihnachtsmarkt eröffnet.

Schulen bleiben offen

Landesweit sollen aber Schulen und Kitas offengehalten werden. Im Schulsport ist jedoch wieder Maske zu tragen, an den Mittelschulen und Kitas soll es einen flächendeckenden Aufbau von Pooltest geben.

Lockdown in Corona-Hotspots

Besonders heftig werden die Maßnahmen, die in Zukunft in den Hotspot-Landkreisen gelten, also dort, wo die Inzidenz über die Marke von 1000 springt: Dort dürfen keine Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen mehr stattfinden. Gastronomie und Beherbergungsgewerbe, Sport- und Kulturstätten bleiben völlig geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen dürfen nicht mehr erbracht werden. In Hotspots schließen auch wieder Unis und Hochschulen, bieten Lehre also nur noch digital an. Der Handel darf zwar auch in Hotspot-Regionen öffnen, allerdings müssen hier pro Kunden 20 Quadratmeter Ladenfläche zur Verfügung stehen.

Interessant: Geimpften und Genesenen aus den Hotspot-Regionen steht es frei, in weniger betroffenen Landkreisen etwa die Gastronomie in Anspruch zu nehmen oder beispielsweise Bundesligaspiele zu besuchen. Welche kreisfreien Städte und Landkreise aus der Region aktuell (Stand: Samstag) von einem Hotspot-Lockdown betroffen wären, lesen Sie hier.

So lange sollen die Maßnahmen gelten

Diese scharfen Regelungen sind nach derzeitiger Rechtslage nur bis 15. Dezember möglich, bereits am 9. Dezember treten allerdings die Ministerpräsidenten zusammen. Söder rechnet damit, dass eine Verlängerung möglich sein wird, sollte sich die Lage bis dahin nicht signifikant ändern.

Schulminister Michael Piazolo von den freien Wählern sprach davon, wie schwer es für die Regierenden sei, diese Maßnahmen zu treffen, aber es sei eben „für alle Bürger eine schwierige Zeit“. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) machte deutlich, wie alternativlos die Maßnahmen aus seiner Sicht sind: „Wenn das so weitergeht, dann steht unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps.“

Die Frage, wie viel zusätzliche Krankenhaus- und Intensivkapazitäten die Staatsregierung seit dem letzten Corona-Winter geschaffen hat, konnte Holetschek allerdings nicht beantworten. Für die Frage, inwieweit beispielsweise Sanitätssoldaten der Bundeswehr im Lauf des vergangenen Jahres aus- und fortgebildet wurden, um sie nun in der Krise als Intensivpfleger einzusetzen, sieht er die Staatsregierung nicht zuständig.