Einschränkungen für Ungeimpfte
In der Übersicht: Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Bayern

16.11.2021 | Stand 16.11.2021, 11:45 Uhr

−Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen gelten in Bayern ab sofort noch einmal verschärfte Regeln - etwa 2G auch für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie eine Maskenpflicht auch in 2G-Bereichen. Die Regeln im Überblick.



2G fast überall

Bei roter Krankenhaus-Ampel wie derzeit gilt nun auch in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht also künftig nicht mehr aus. Schon seit vergangene Woche gilt 2G für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen - lediglich Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde, haben weiterhin Zugang, und für 12- bis 17-Jährige gilt für sportliche und musikalische „Eigenaktivitäten“ eine Übergangsfrist bis Jahresende.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G plus - Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen also beim Friseur keinen negativen PCR-Test.

Maskenpflicht auch bei 2G

Es ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Impfdurchbrüchen: Auch in allen Bereichen, in denen nach der 2G-Regel nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, gilt nun eine Maskenpflicht - es sei denn, der 1,5-Meter-Mindestabstand wird eingehalten. Die Maskenpflicht greift also bei Veranstaltungen aller Art, in Kinos, Theatern, aber auch in der Gastronomie (außer am Platz). Auch unter 3G-Plus-Bedingungen gilt die Maskenpflicht.

Clubs und Diskotheken

Die Maskenpflicht gilt damit grundsätzlich auch in Clubs, Diskotheken und Bordellen - außer die Veranstalter und Betreiber verlangen zusätzlich einen Schnelltest von den Gästen (2G plus), dann kann auf die Maske auch weiterhin verzichtet werden.

Alten- und Pflegeheime

Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht, müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher, auch in Kliniken, müssen jedes Mal einen negativen Schnelltest vorlegen.

Kitas

Ab sofort sollen in den Kitas dreimal statt zweimal wöchentlich Corona-Tests angeboten werden. Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Rot steht, sollen zudem wieder feste Gruppen eingerichtet werden.

− dpa