Bußgeld droht
Ausgangsbeschränkung gilt laut Herrmann auch in der Freinacht

29.04.2021 | Stand 29.04.2021, 10:41 Uhr

Joachim Herrmann. −Foto: dpa

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Bayerns Corona-Hotspots mit Inzidenzen über 100 gilt auch in der Freinacht auf den 1. Mai.



„Die Bayerische Polizei wird in der Freinacht verstärkt die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre kontrollieren“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstag in München. Auch in diesem Jahr müsse daher nahezu überall im Freistaat der Freinachts-Spaß leider coronabedingt ausfallen.

Herrmann verwies dabei auf die Regelung, wonach in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt ist.

„Corona macht auch vor Scherzbolden nicht halt“, sagte Herrmann. Auch Eltern müssten dafür sorgen, dass sich ihre Kinder an die Coronaregeln halten. Bei Missachtung drohen 500 Euro Bußgeld.

Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird in Bayern auch Freinacht genannt. In dieser Nacht ziehen vielerorts Jugendliche durch die Straßen und stellen allerlei Streiche an.

− dpa