Das erste Halbjahr ist fast vorbei. Viele gesetzlich Krankenversicherte schauen nun, wie viele Kriterien sie für ihre Bonuszahlungen schon haben - und fragen sich: Zählt auch die Corona-Impfung?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern Bonusprogramme an, mit denen sie gesundheitsbewusstes Verhalten fördern. Den Versicherten bringt das bares Geld oder anderweitige Prämien, den Kassen - so die Annahme dahinter - gesündere Mitglieder und damit ebenfalls eine Einsparung bei den Krankheitskosten. Gefördert werden meist auch Schutzimpfungen.
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Doch das wirft Fragen auf. Denn bei einigen Krankenkassen steht unter den Bonusbedingungen „wir erkennen Untersuchungen bzw. Impfungen an, bei denen wir die Kosten übernehmen“. Und bei den Corona-Schutzimpfungen ist das nicht der Fall: Statt der Kasse zahlt hier nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums der Bund den Impfstoff, die Kosten für Impfzentren werden für das Jahr 2021 je zur Hälfte von den Ländern und dem Bund getragen. Die Vergütung für Impfungen durch Ärztinnen und Ärzte trägt der Bund. Zählen die gesetzlichen Krankenkassen die Impfungen trotzdem zu ihren Bonuskriterien? Die PNP fragte bei einigen der größten Krankenkassen, die für Mitglieder aus Bayern geöffnet sind, an.