Datenschützer mahnen
Besucherlisten und Corona-App: Was in Gaststätten erlaubt ist

26.06.2020 | Stand 19.09.2023, 22:59 Uhr

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz warnt vor Missbrauch der Corona-App und vor frei ausliegenden Namenslisten in der Gastronomie. −Symbolbild: dpa

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz warnt vor Missbrauch der Corona-App und vor frei ausliegenden Namenslisten in der Gastronomie.

"Kontaktdaten dürfen insbesondere nicht auf offen einsehbaren Listen erhoben werden. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und darf daher weder bei Gästen noch bei Beschäftigten als ‘Zutrittsbedingung‘ gefordert noch darf der persönliche Risikostatus bei ihnen eingesehen werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

Video: Das sagt der Datenschutz-Experte zur Corona-Warn-App



Der "Grundsatz der Vertraulichkeit und Integrität" sei in jedem Fall einzuhalten, mahnen die Datenschützer. Und Michael Will, Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht, erklärt: "Offene Listen mit den Kontaktdaten der Gäste in Restaurants, Cafés oder Biergärten sind ebenso unzulässig wie unnötig." Auf der Homepage der Datenschützer steht ein datenschutzrechtlich geprüfter Muster-Erfassungsbogen für den einzelnen Gast bereit, den Wirte nur noch vom Gast ausfüllen lassen können, dann sicher verwahren und nach einem Monat entsorgen müssen, damit sie sich wieder allein dem Wohl ihrer Gäste widmen können und sich nicht um vermeidbare Datenschutzbeschwerden kümmern müssen.

"Datenschutzrechtlich ins Abseits"

Michael Will warnt ausdrücklich: "Wer als Arbeitgeber, Gastwirt oder Ladeninhaber glaubt, die Corona-Warn-App für eigene Zwecke der Zugangskontrolle und des betrieblichen Infektionsschutzes vereinnahmen zu können, begibt sich datenschutzrechtlich ins Abseits." Da die Datenschützer keine Gewähr dafür sehen, dass grundlegende datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden können, wollen sie solche Zweckentfremdungen der Warn-App "wenn nötig auch mit Geldbußen unterbinden". Das Projekt der Warn-App überzeuge durch guten Datenschutz und sein Konzept der Freiwilligkeit, Druck und falsche Anreize würden es beschädigen, heißt es.

− kse