Polizei gibt Details bekannt
Tödlicher Raserunfall in München wurde mit Dashcam gefilmt

18.11.2019 | Stand 18.11.2019, 14:00 Uhr

Der tödliche Raserunfall in München ist mit einer sogenannten Dashcam aus einem anderen Wagen gefilmt worden. Das sind in Autos installierte Videokameras, die während der Fahrt die Sicht aus der Windschutzscheibe aufzeichnen. −Foto: dpa

Der tödliche Raserunfall in München ist mit einer sogenannten Dashcam aus einem anderen Wagen gefilmt worden. Das sind in Autos installierte Videokameras, die während der Fahrt die Sicht aus der Windschutzscheibe aufzeichnen.

Der Leiter der Mordkommission, Josef Wimmer, sagte am Montag, auf der Videoaufzeichnung sei zu sehen, wie der 34-jährige Fahrer mit hoher Geschwindigkeit vorbeischieße, das Auto einen Jungen erfasse, und wie dieser in die Luft geschleudert werde. Danach zeige das Video, wie die nachrückende Streife sofort anhalte, um eine Reanimation einzuleiten.

Mehr zum Thema:
- Münchner Raserunfall: Fahrer in psychiatrischem Krankenhaus
- 14-Jährigen auf Flucht totgefahren: Haftbefehl gegen Raser erlassen
- Flucht vor der Polizei: Auto prallt in Jugendliche - 14-Jähriger tot

Der Raser war am Freitagabend in falscher Richtung unterwegs gewesen, als er zwei Jugendliche erfasste. Der Dashcambesitzer fuhr den Angaben nach Auto parallel zu ihm. Staatsanwältin Anne Leiding: "Diese Aufzeichnung der Dashcam ist für uns ein ganz wesentliches Beweismittel." Das Aufzeichnen mit einer Dashcam sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, die Aufnahmen dürften aber trotzdem auch in einem Prozess verwertet werden.

Darüber hinaus hatte der 34-Jährige offenbar Alkohol getrunken. Es sei Alkoholgeruch beim Fahrer festgestellt worden, teilte die Polizei mit. Zudem hätten Beamte eine geringe Menge an Drogen in seinem Auto gefunden. Genaue Promillewerte oder Ergebnisse weiterer toxikologischer Untersuchungen stünden aber noch aus.

Polizei: 34-Jähriger nicht mehr in der Psychiatrie

Die Polizei stellte außerdem klar, dass der 34-Jährige nicht mehr in der Psychiatrie ist. Dort sei er - zu seinem eigenen Schutz - nur kurzfristig gewesen, sagte Staatsanwältin Anne Leiding am Montag. Erst am Vormittag war die kurzzeitige Unterbringung des Mannes bestätigt worden.

− dpa