Straubing
Gericht erlaubt Ausgang für Patient der Forensik: Straubings OB empört

17.02.2019 | Stand 20.09.2023, 4:24 Uhr

Das Bezirkskrankenhaus in Straubing. −Foto: Höcherl

Zwei Stunden Freiheit, allerdings nur in Begleitung: Was die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg am 1. Februar verfügte, machte einen 46 Jahre alten Patienten der Forensik in Straubing mehr oder weniger glücklich. Erstmals seit vielen Jahren habe er sich gefühlt wie "ein vollwertiger Mensch", sagte der Forensik-Patient nach dem Ausgang am vergangenen Montag. Zwei Aufpasser standen ihm zur Seite, ein Pfleger und eine Psychologin. Der psychisch kranke Straftäter ist der erste Patient seit Einrichtung der Forensik in Straubing im Mai 1990, der einen Ausgang absolvieren durfte. Und genau das sorgt jetzt für Sprengstoff in Straubing.

Oberbürgermeister Markus Pannermayr hatte sich nach Bekanntwerden der Erlaubnis durch die Richter empört an das Sozialministerium gewandt. Der CSU-Politiker erinnerte das Ministerium daran, welche Voraussetzung die Straubinger Stadtväter einst an die Errichtung der Forensik knüpften. 1970 hatte der Bayerische Landtag den Beschluss zur Errichtung der Forensik in Straubing gefasst, 1973 stimmte der Stadtrat zu. Bedingung: Es dürfe niemals einen Ausgang für Patienten geben, um die Bevölkerung nicht zu gefährden.

Der 46-Jährige wurde wegen versuchten Totschlags im Zustand einer manischen Depression verurteilt, die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Er ist bereits seit 18 Jahren untergebracht. Doch die Regensburger Richter gehen mit den Verantwortlichen des Bezirkskrankenhauses Straubing hart ins Gericht. Dort hatte man den Antrag auf Ausgang einfach abgelehnt, auf eine Verlegung ins Bezirksklinikum Mainkofen als Alternative verwiesen. Das kann die Strafvollstreckungskammer nicht nachvollziehen. Vielmehr habe das BKH sogar selbst davon gesprochen, "dass der Antragsteller die Voraussetzungen für Lockerungen derzeit erfüllt"; so die Richter. "Lockerungen werden vielmehr pauschal versagt", heißt es in dem Beschluss, der unserer Zeitung vorliegt.Gericht: "Soziale Wiedereingliederung wird gefördert"


Die Prognose für den Patienten sei so, dass man eine Lockerung des Vollzugs durchaus verantworten könne, nur scheuten sich die BKH-verantwortlichen, "die dann zwingenden rechtlichen Schlüsse zu ziehen." Durch den Ausgang werde vielmehr "die soziale Wiedereingliederung gefördert" und der 46-Jährige werde "die ihr eingeräumten Vollzugslockerungen nicht missbrauchen", glauben die Richter. Angeordnet hatten die Richter aus Regensburg die Lockerung sogar in Form einer einstweiligen Anordnung. Die Richter machten aber auch klar, dass man schnell entscheiden musste, da sonst die ganze Unterbringung des Mannes im Raum steht: "Es droht die Vereitlung einer zügigen Entlassung des Antragsstellers, sollte über seinen Antrag auf Gewährung von Vollzugslockerungen durch das BKH Straubing nicht zutreffend entschieden werden."Pannermayr: "Außerordentlich bedenklich"


Oberbürgermeister Pannermayr indes findet, man hat die Belange der Straubinger Bürger ignoriert: "Ich habe für eine Lockerung des Vollzugs in Straubing überhaupt kein Verständnis und halte sie im Hinblick auf die für das Bezirkskrankenhaus Straubing geltende Konzeption für außerordentlich bedenklich", sagte der CSU-Politiker.
Der 46-Jährige indes rät jetzt seinen Mit-Patienten, die Therapieangebote wahrzunehmen, um auch in den Genuß einer Lockerung des Vollzugs zu kommen. Er habe seiner Mutter ein Kreuzworträtsel-Heft gekauft und in der Straubinger Kirche St. Jakob eine Kerze angezündet.