Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage
Antrag, Auszahlung, Stichtag: Das Baukindergeld Plus in Bayern

06.07.2018 | Stand 19.09.2023, 21:05 Uhr

Im Mai hat die Bayerische Staatsregierung die Einführung des Bayerischen Baukindergelds Plus sowie einer Bayerischen Eigenheimzulage beschlossen. Noch sind nicht alle Rahmenbedingungen geklärt, Es werden wohl aber die gleichen Kriterien gelten wie für das Baukindergeld des Bundes, teilt Kathrin Fändrich, Pressesprecherin im Bayerischen Bauministerium auf PNP-Nachfrage mit: "Noch ist alles im Fluss und wir warten auf die Vorgaben des Bundes, an die wir uns gerne dranhängen wollen." Wir haben den aktuellen Stand zusammen gefasst.

Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld und damit auch das Baukindergeld Plus ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Baukindergeld soll Familien bei der Finanzierung einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus unterstützen.

Wer kann das Baukindergeld beantragen?
Das Geld können Familien mit einem und mehr Kindern beantragen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 75.000 Euro jährlich beträgt. Dazu kommt eine Freigrenze von 15.000 Euro pro Kind. Fest steht jedoch noch nicht, bis zu welchem Zeitpunkt die Kinder förderfähig sind. "Der Bund geht davon aus, dass ein Kind jünger als 18 Jahre ist. Die Frage ist auch hier noch offen, ob man bei der Antragstellung ein Kind hat, das noch nicht 18 ist oder bei der Ausbezahlung des Baukindergeldes", erläutert Pressesprecherin Kathrin Fändrich.

Kann man das Geld jetzt beantragen und dann für einen späteren Zeitpunkt sparen, bis man ein passendes Haus gefunden hat?
Nein. Das Geld gilt für die ersten zehn Jahre nach dem Bezug des Hauses.

Was ist der Unterschied zwischen Bayerischem Baukindergeld Plus und dem Baukindergeld des Bundes?
Der größte Unterschied des Bayerischen Baukindergelds Plus zum Baukindergeld des Bundes ist die Höhe des Zuschusses. Der Bund zahlt 1200 Euro je Kind und pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Vom Freistaat kommen dann nochmal 300 Euro jährlich pro Kind dazu. In Bayern sind es demnach 1500 Euro pro Kind und Jahr. Insgesamt gibt es in Bayern somit 15.000 Euro pro Kind, bei zwei Kindern sind es 30.000 Euro, bei drei 45.000 Euro.

Wie steht es um die Eigenheimzulagen?
Neben dem Baukindergeld hat die Regierung in Bayern auch die Bayerische Eigenheimzulage beschlossen. Familien können diese zusätzlich zum Baukindergeld Plus beantragen. Hier soll ein einmaliger Festbetrag von 10.000 Euro gewährt werden. "Die Eigenheimzulage gilt aber auch für Kinderlose", so Kathrin Fändrich. Auch diese können sie beantragen. In anderen Bundesländern gibt es die Eigenheimzulage nicht.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Die Anträge können bei der KfW gestellt werden. Als Frist gelten drei Monate nach Einzug. Für alle, die ihre neue Wohnung/Haus von 1. Januar bis 17. September bezogen haben, endet die Frist am 31.12.2018

In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?
Die Antragsdauer für das Baukindergeld des Bunds ist laut Beschluss der Koalition auf drei Jahre begrenzt. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 beginnen und bis zum 31.12.2020 gehen. Die ersten Anträge werden seit dem 18. Spetember angenommen. Diese können rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 zu stellen.

Ist das Baukindergeld Plus zu besteuern?
Das Baukindergeld Plus soll steuerlich wie das Baukindergeld des Bundes gehandhabt werden. Die Beträge sind wohl steuerfrei. Martin Chaudhuri vom Pressereferat des Bundesministeriums für Finanzen erläutert dazu auf Anfrage der PNP, dass nach derzeitigem Stand die Anträge auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen eines speziellen Förderprogrammes/Kfw-Zuschuss-Programmes bearbeitet werden sollen. "Zuschüsse im Rahmen solcher Programme unterliegen nicht einer steuerpflichtigen Einkunftsart und müssen folglich auch nicht vom Antragsteller versteuert werden."