Passau
Prozess in Passau nach abgesagter Abtreibung: Das sagt der Frauenarzt

19.10.2019 | Stand 20.09.2023, 0:29 Uhr

Eine junge Frau hat eine straffreie Abtreibung kurzfristig abgesagt. Der Gynäkologe mit der Genehmigung für Abtreibungen hat sie auf Zahlung seines Honorars verklagt, er "wollte ein Zeichen setzen". Nun meldet sich der klagende Arzt zu Wort. −Symbolbild: dpa

Eine junge Frau hat eine straffreie Abtreibung kurzfristig abgesagt. Der Gynäkologe mit der Genehmigung für Abtreibungen verklagte sie daraufhin auf Zahlung seines Honorars, er "wollte ein Zeichen setzen". Der Prozess im Amtsgericht Passau endete mit einem Vergleich - die Frau muss 200 Euro an die vom Arzt benannte Leukämiehilfe zahlen. Das löste große Anteilnahme unter den PNP-Lesern aus, viele erboten sich, die Vergleichszahlung zu übernehmen. Nun meldet sich der klagende Arzt zu Wort.

Mehr dazu:
- Nach Prozess um Abtreibung: Große Hilfsbereitschaft für junge Mutter
- Schwangere sagt Abtreibung ab: Arzt klagt Honorar ein

"Es geht mir um Disziplinieren. Ich habe großen Respekt vor dem Leben und bin froh über jede Schwangerschaft, für die eine Frau sich entscheidet", sagt der Gynäkologe. Das ist übrigens auch der erste Satz in der Ausfallhonorar-Rechnung an die junge Frau. "Zunächst freue ich mich, dass Sie sich für Ihr Kind und gegen einen Abbruch entschieden haben. Ablauf und Stil Ihrer Absage akzeptiere ich nicht."

"Unfair den Frauen gegenüber, die gerne Termin hätten"

Die beklagte Frau sei zwei Mal informiert worden, was auf sie zukommt. Und auch darüber, dass sie am Vorabend bis 22 Uhr absagen kann. "Ich bin in der Nacht in Rufbereitschaft, falls eine Patientin mich braucht." Er habe ihr genügend Info-Material jeweils mit der Handy-Nummer dafür mitgegeben. "Es ist unfair dem Arzt und dem Personal, die helfen wollen, und den Frauen gegenüber, die gerne einen Termin gehabt hätten."

Erziehung ist das eine, eine Klage das andere. Die Patientin sei wegen des Ausfallhonorars gemahnt worden. Darauf habe sie einen Brief an den Arzt geschrieben, dessen Ton und Inhalt – "es steht Ihnen frei, Ihr Ausfallhonorar auf dem Rechtsweg zu verfolgen" – ihn zu der Klage veranlasst hätten.

Mehr dazu lesen Sie in der Wochenendausgabe Ihrer Passauer Neuen Presse (Online-Kiosk) und nach kurzer Anmeldung kostenlos auf PNP Plus.