Passau
Fetischist missbraucht Kinder via Handy: Bewährung und Therapie

27.03.2019 | Stand 20.09.2023, 4:21 Uhr

Das Landgericht verurteilte den Arbeitslosen, hier mit seinem Anwalt Armin Dersch, zu 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung. −F.: Pierach

Ein Fetischist (21) aus dem Raum Passau hat kleine Mädchen über soziale Medien genötigt und sexuell missbraucht. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Passau den Arbeitslosen zu 18 Monaten Jugendstrafe und setzte sie unter strengen Auflagen zur Bewährung aus. Der Mann nahm das Urteil sofort an.

Die Richterin sprach über die sieben Fälle, die im Urteil übrig waren, als die oft zitierte "Spitze des Eisbergs". Der Angeklagte hatte ab September 2017 bis Februar 2018 über Instagram und WhatsApp-Chats Kontakt mit den Mädchen aufgenommen. Er stellte sich als Mobbingopfer vor, wollte reden. Darauf meldeten sich kleine Mädchen, elf bis 13 Jahre alt, aus Trier sowie aus den Landkreisen Passau, Deggendorf und Freyung-Grafenau. Er forderte Fotos von ihren Händen in durchsichtigen Handschuhen, drohte, ansonsten die Handynummern der Mädchen zu veröffentlichen oder vor ihrer Haustür zu stehen. Diese Fotos an sich begründen keine Strafbarkeit, auch nicht sein Motiv, sich damit befriedigen zu können, so das Gericht. Weiter wünschte er sich aber eindeutig sexuelle Bildtexte dazu, geschrieben oder, im Live-Chat, gesprochen. Selbst das sei nur kombiniert mit Drohungen strafbar. Bei einem Folgekontakt mit einer 13-Jährigen forderte er sie auf, sich nackt zu filmen. Seine früheren Drohungen wirkten noch. Sie tat es trotzdem nicht. Das wertete das Gericht als versuchte Nötigung.

Alles in allem fand die Richterin das Vorgehen des jungen Mannes "schon allerhand". Die Strafe schwebt für drei Jahre über ihm, zwei Jahre hat er einen Bewährungshelfer. Er muss eine ambulante Therapie in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter durchziehen und stationär in eine entsprechende Reha, um wieder arbeitsfähig zu werden. "Ihnen ist verboten, Kinder zu sexuellen Handlungen aufzufordern, damit zu konfrontieren oder Hände-Fotos zu verlangen." Außerdem muss er bis zu sechs Mal im Jahr dulden, dass Polizei oder Sozialarbeiter seine Internet-Geräte und Medien kontrollieren, daheim und am Arbeitsplatz.

− cp

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