Passau/Berlin
FDP-Streit: Bundesschiedsgericht gibt Illein Recht

23.06.2018 | Stand 23.06.2018, 8:00 Uhr

Die Kreisvorsitzende Bettina Illein.

Im Nominierungsstreit in der Passauer Kreis-FDP schlägt das Pendel wieder zugunsten der Kreisvorsitzenden Bettina Illein aus: Das Bundesschiedsgericht in Berlin hat am Freitag in zweiter Instanz "die Entscheidung des Landesschiedsgerichts Bayern in Gänze aufgehoben", teilt die FDP-Landesgeschäftsstelle mit. Damit ist Illein nun Landtagskandidatin im Stimmkreis Passau-West.

Die Vorgeschichte: Zunächst war im Dezember der Vilshofener Kreisrat Hansi Brandl zum Direktkandidaten gewählt worden, Illein hatte die Wahl im Februar wegen Formfehlern, wie sie es begründete, wiederholen lassen. Dabei wurde sie selbst zur Direktkandidatin gewählt.

Brandl ließ daraufhin das Landesschiedsgericht urteilen, das ihm im Mai in erster Instanz Recht gegeben hatte. Der Kreisverband ließ die Entscheidung in zweiter Instanz vor dem Bundesschiedsgericht überprüfen und in Berlin sah man die Sache nun anders.

Brandl will nun vor dem Zivilgericht klagen.

− rot

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