Körperverletzung und Diebstahl
Grenzkontrollen an A93 und Bahnhof Rosenheim: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

28.05.2024 |

Die Bundespolizei hat Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden durchgeführt. − Symbolbild: Daniel Karmann/dp

Mehrere Haftbefehle hat die Bundespolizei am Montag bei Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) vollstreckt. Zwei Männer konnten ihre Strafe zahlen und weiterfahren. Am Bahnhof Rosenheim wurde dagegen ein Mann festgenommen.



Wie die Bundespolizei München am Dienstag mitteilt, wurde an der Kontrollstelle auf der A93 am Montag ein gesuchter Rumäne verhaftet. Der Mann hatte der Polizei zufolge Justizschulden in Höhe von knapp 2000 Euro. Weil der Mann ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro im Jahr 2021 nicht bezahlt hatte, ordnete das Amtsgericht in Karlsruhe die Erzwingungshaft an. Hinzu kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Wegen Bedrohung stand eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen im Raum oder die Zahlung einer Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten. Als der 39-Jährige nun an der Inntalautobahn von der Bundespolizei erwischt wurde, half ihm ein Freund aus und beglich seine Schulden, so die Polizei. Damit konnte der Mann weiterfahren.

Körperverletzung und Diebstahl



Auch einem Österreicher blieb der Aufenthalt hinter Gittern laut Polizei erspart. Er zahlte seine Strafe in Höhe von 1350 Euro, heißt es. Bundespolizisten kontrollierten den 32-Jährigen am Sonntag bei der Einreise. 2021 war er vom Amtsgericht Laufen wegen Diebstahls schuldig gesprochen worden und hatte seine Ausstände von rund 1500 Euro noch nicht bezahlt, so die Polizei. Das holte er bei der Bundespolizei nach, so musste er die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe nicht antreten und konnte weiterfahren.

Anders erging es am Wochenende einem bulgarischen Reisenden im Zug aus Salzburg, dessen Personalien von Bundespolizisten überprüft wurden. Dabei wurden nach Angaben der Polizei gleich mehrere Haftbefehle festgestellt, die nicht durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden konnten. Gegen den 50-Jährigen hatte das Amtsgericht Nürnberg 2021 wegen Körperverletzung ein Jahr und fünf Monate, und 2022 wegen Diebstahls drei Monate verhängt. Ebenfalls wegen Diebstahls erging im gleichen Jahr ein Urteil des Amtsgerichts Cham mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Einen Teil der Gefängnisstrafe hatte der Mann laut Polizei schon abgesessen, bevor er 2023 abgeschoben worden war. Durch seine Rückkehr nach Deutschland wurde nun die Reststrafe von einem Jahr und sieben Monaten fällig. Die Bundespolizisten brachten den Mann in die Haftanstalt nach Bernau.

− tka

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