Der Gemeinderat Rott am Inn (Landkreis Rosenheim) hat beschlossen, gegen die geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ Klage einzureichen. Dies teilt das Landratsamt Rosenheim in einer Presseaussendung mit. Die Klage richtet sich gegen die Baugenehmigung, die die Kreisbehörde erteilt hat.
Rosenheims Landrat Otto Lederer nimmt dazu wie folgt Stellung: „In einem Rechtsstaat ist es das grundlegende Recht jeder Kommune, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung und ermöglicht es, unterschiedliche Standpunkte auf juristischem Wege zu klären. Die Gemeinde Rott hat von diesem Recht Gebrauch gemacht.“ Als Landratsamt respektiere man diesen diesen Schritt und werde das weitere Verfahren in der gebotenen Sachlichkeit begleiten. Lederer: „Wir vertrauen auf die Expertise des Verwaltungsgerichts, das nun über die vorgebrachten Rechtsfragen entscheiden wird.“
Landratsamt hatte Maximalbelegung von 500 auf 270 reduziert
Das Landratsamt Rosenheim hatte trotz der ablehnenden Haltung des Gemeinderats Rott am Inn die Genehmigung für die Flüchtlingsunterkunft in der früheren Produktionshalle einer Lampenfabrik in der 4000-Einwohner-Gemeinde erteilt – dabei aber die zunächst auf 500 Personen ausgelegte Maximalbelegung deutlich auf 270 reduziert. Die Bürgerinitiative „Rott rot(t)iert“ hatte eine Petition gegen die Unterkunft eingereicht – auch mit dem Argument, dass mitten in dem Gewerbegebiet keine menschenwürdige Unterbringung möglich sei.
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Auf dem Rechtsweg und mit der Klage am Verwaltungsgericht geht die Gemeinde Rott am Inn – nach einem einstimmigen Beschluss in der Gemeinderatssondersitzung am 9. Januar – nun gegen die Inbetriebnahme einer Erstankunftseinrichtung vor.
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