Virus nachgewiesen
Geflügelpest jetzt auch im Landkreis Rosenheim bestätigt

20.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:04 Uhr

Bei fünf Tieren eines Hühnerhalters im Landkreis Rosenheim wurde das gefährliche Vogelgrippen-Virus nachgewiesen. −Foto: dpa

Nachdem die Geflügelpest bereits im Landkreis Schwandorf zur Tötung zehntausender Tiere geführt hat, wurde das hochpathogene Influenzavirus H5N1 nun auch im Landkreis Rosenheim nachgewiesen, wie das dortige Landratsamt bestätigt.



Bei fünf verendeten Tieren eines kleinen Hühnerhalters im Bereich Wasserburg konnte das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus zum Teil in hohen Mengen nachweisen. Bereits am Freitag wurden die übrigen Tiere des Bestandes gemäß Geflügelpestverordnung gekeult.

Da der betroffene Halter weniger als 50 Tiere hatte, musste das Landratsamt Rosenheim keine weitergehenden Maßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen ausweisen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte mitgeteilt, dass von einer vorgesehenen Änderung der entsprechenden EU-Verordnung schon jetzt Gebrauch gemacht werden kann.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung zudem um Vorsicht. Kadaver von Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänsen oder Schwänen sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher sollen dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei gemeldet werden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Rosenheim Ende November eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe zu errichten.

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden.

− lai/red