Im sogenannten Zweckverband zur Wasserversorgung der Chiemseegruppe in Breitbrunn (Landkreis Rosenheim) ist bei einer routinemäßigen Untersuchung ein Fäkalkeim (intestinaler Enterokokkus) nachgewiesen worden. Das Trinkwasser in einem Teil des Versorgungsgebiets muss daher ab sofort abgekocht werden.
Wie das Rosenheimer Landratsamt berichtet, sind die Gemeinden Breitbrunn, Herreninsel, Prien am Chiemsee, Rimsting, Gstadt und die Fraueninsel betroffen. Zudem gilt die Abkochverfügung für die Ortsteile Mauerkirchen, Antwort, Thalkirchen, Campingplatz Stein, Holzberg, Ulperting, Hirnsberg in Bad Endorf sowie für Moosen und Pietzing in Riedering. Auch betroffen von der Abkochverordnung sind die Frasdorfer Ortsteile Aich, Brandenberg, Greimelberg, Hendenham, Hierankl, Mitterreit, Mönibuch, Niesberg, Oberreit, Oed, Paulöd, Pfifferloh, Rain, Reit, Röselsberg, Stupfa und Wildenwart.
Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass das Wasser nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung – insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen –, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, verwendet wird. Ausgenommen ist der Gebrauch von Geschirrspülmaschinen. Außerdem muss das Wasser für medizinische Zwecke, wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen, abgekocht werden.
Wasser sprudelnd aufkochen
Das Wasser muss dem Gesundheitsamt zufolge sprudelnd aufgekocht werden. Anschließend sollte eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Das Landratsamt betont, dass es sich bei den Maßnahmen um eine Vorsichtsmaßnahme handelt. Enterokokken kommen im Darm von Menschen und Tieren vor und sind dort Teil der normalen Darmflora. Sie können beim Menschen jedoch unter bestimmten Umständen Krankheiten verursachen, etwa Harnwegs- oder Hautinfektionen.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird das Landratsamt dies mitteilen. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
− nm
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