Die Verkehrspolizei Rosenheim führte seit April ein Ermittlungsverfahren gegen einen über 50-jährigen Österreicher, da er mehrere schwere Verkehrsverstöße begangen haben soll. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein hat das Amtsgericht Rosenheim nun einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen.
Wie aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd hervorgeht, wurden Beamte der Verkehrspolizei Rosenheim im April diesen Jahres auf einen Audi RS Q8 aufmerksam, der auf der A8 in Richtung München unterwegs war. Nachdem das Fahrzeug zunächst durch sehr hohe Geschwindigkeit aufgefallen war, stellten die Beamten rechtswidriges Überholen, deutliche Unterschreitungen des Mindestabstands sowie erhebliche Geschwindigkeitsverstöße fest. Die im zivilen Polizeiwagen verbaute Technik filmte die Fahrt und das rechtswidrige Verhalten des Österreichers.
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Die zuständige Verkehrspolizei Rosenheim und die Staatsanwaltschaft Traunstein ermitteln nun wegen des Verdachts mehrerer schwerwiegender Verkehrsstraftaten.
Strafbefehl erlassen
Mittlerweile wurde vom Amtsgericht Rosenheim ein Strafbefehl erlassen. Der Österreicher muss nun eine Geldstrafe in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Betrages zahlen und darf in Deutschland nicht mehr Autofahren. Die Verurteilung sei laut Mitteilung bereits rechtskräftig, sodass der Fahrer nun vorbestraft ist.
Der in diesem Fall erlassene Strafbefehl macht laut Polizei deutlich, dass rücksichtsloses und eigensüchtiges Verhalten im Straßenverkehr nicht toleriert werden würde. Man setze alles daran, Straftaten dieser Art effektiv zu bekämpfen, heißt es im Pressebericht.
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